Landeshauptstadt: SPD-Fraktion fordert Aufklärung zu Kongsnaes-Gastronomie
Stadt soll detaillierte Auskünfte zu genehmigten Restaurantplätzen erteilen / Klipp: Für Kongsnaes Fällung von 57 Bäumen erlaubt
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Berliner Vorstadt - Die SPD-Fraktion im Stadtparlament fordert Aufklärung im Fall Kongsnaes. Die Stadtverwaltung müsse eine „transparente Darstellung“ der Gastronomie-Pläne für den Wiederaufbau der historischen Matrosenstation an der Schwanenallee vorlegen, sagte am Donnerstag SPD-Fraktionschef Mike Schubert. In einer Anfrage der Fraktion an das Rathaus fordert Schubert detaillierte Auskünfte zu den in der Baugenehmigung enthaltenen Innen- und Außenplätzen des Kongsnaes-Restaurants. So soll die Stadt klarstellen, ob der neben der Gastronomie geplante Vereinsraum für 120 Personen außerhalb von Vermietungen auch zu „gastronomischen Zwecken“ genutzt werden darf. Außerdem geht es der SPD um die Zahl der Restaurant-Plätze unter freiem Himmel. Schubert will wissen, ob die Baugenehmigung neben den „öffentlich bekannten 30 Außenplätzen wasserseitig“ weitere Außenplätze auf Seite der Schwanenallee umfasst. Auskunft erteilen soll die Stadt zudem über Vorgaben für die Öffnungszeiten der Außengastronomie. Für die SPD steht fest, dass es in der „sensiblen Lage“ im Welterbe nahe der Glienicker Brücke „keine Großgastronomie“ geben darf. Eine solche könnte, so warnt Schubert, überdies zu einer „Verschärfung der Konflikte mit der Schlösserstiftung“ um die inoffiziellen geduldeten Badestellen am Heiligen See führen.
Hintergrund der SPD-Anfrage sind Irritationen und Befürchtungen um das Ausmaß der erlaubten Gastronomie, an der etwa die Nachbarschaftsinitiative „Schwanenallee“ Anstoß nimmt. Wie berichtet, geht der von ihr eingeschaltete Anwalt Reiner Geulen inzwischen gegen die Baugenehmigung für Kongsnaes vor. Geulen hat beim Verwaltungsgericht Potsdam eine einstweilige Anordnung beantragt, um vorbeugend einen Bau- und Fällstopp durchzusetzen. Der Baubeigeordnete Matthias Klipp (Grüne) bemühte sich am Donnerstag, die Wogen zu glätten. Mit Blick auf die gerichtliche Klärung sagte er: „Eine differenzierte Betrachtung der Sachverhalte und eine unabhängige, objektive Bewertung der Angelegenheit trägt hoffentlich zur Beruhigung der Situation bei.“ Er betonte, dass sich der Anordnungsantrag ausschließlich gegen die Baugenehmigung zur Sanierung der vorhandenen Matrosenstation und nicht gegen die Wiedererrichtung der Ventehalle mit Küchenanbau richte. Dort seien 60 Sitzplätze im Innern und 32 Sitzplätze auf der Veranda genehmigt. Erstmals nannte Klipp Zahlen zu den Bäumen, die dem Projekt zum Opfer fallen. Nach „gründlicher Prüfung“ sei die Fällung von 57 Bäumen genehmigt, „ausschließlich“ zur „Herstellung der notwendigen Baufreiheit“. Beantragt war laut Klipp die Fällung von 100 Bäumen. Klipp wies in seiner Erklärung erneut darauf hin, dass die Steganlagen für die Matrosenstation noch nicht genehmigt sind. Er gehe davon aus, dass sie „in der vorliegenden Form nicht genehmigt werden können“. Aus Sicht der Schlösserstiftung und der Landesdenkmalpflege würden sie das Welterbe gefährden. SCH
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