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Landeshauptstadt: Speicherstadt: Genehmigung fehlt weiter Amt: Kein Handlungs- bedarf wegen DDT

Templiner Vorstadt - Dem Boelckespeicher im künftigen Luxuswohngebiet Speicherstadt fehlt, obwohl er schon seit Wochen bewohnt ist – weiterhin die Nutzungsgenehmigung durch die Bauaufsicht. Dagegen gibt es für den angrenzenden Wohnkomplex Schinkelspeicher aus Sicht des Potsdamer Gesundheitsamts zunächst Entwarnung: Wegen der dort gemessenen Belastung mit dem Schadstoff DDT gebe es derzeit „keinen Handlungsbedarf“.

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Templiner Vorstadt - Dem Boelckespeicher im künftigen Luxuswohngebiet Speicherstadt fehlt, obwohl er schon seit Wochen bewohnt ist – weiterhin die Nutzungsgenehmigung durch die Bauaufsicht. Dagegen gibt es für den angrenzenden Wohnkomplex Schinkelspeicher aus Sicht des Potsdamer Gesundheitsamts zunächst Entwarnung: Wegen der dort gemessenen Belastung mit dem Schadstoff DDT gebe es derzeit „keinen Handlungsbedarf“. Dies teilte Stadtsprecherin Regina Thielemann gestern auf PNN-Anfrage mit.

Zum Boelckespeicher habe es laut der Sprecherin gestern einen Termin mit der Bauaufsicht gegeben. „Es lagen verschiedene Mängel vor, sodass die Wohnungen noch nicht zur Nutzung freigegeben werden konnten.“ Es gebe nun eine Nachfrist. Laut der für die Sanierung des Speichers zuständigen Prinz von Preußen Grundbesitz AG (PPG) sollen nun alle offenen Mängel binnen der nächsten acht Tage bis zum 31. August beseitigt werden. Bislang fehlende Kennzeichnungen, etwa für die Feuerwehr, seien bereits angebracht, auch funktioniere nun die Brandmeldeanlage, so die PPG. „Allein das Rauchabzugsfenster im Treppenhaus des Gebäudes lässt sich zurzeit nur bis zu 40 Prozent öffnen“, so PPG-Sprecherin Anné Schwarzkopf.

Ob die Baufirma wegen der fehlenden Nutzungsgenehmigung für das Haus mit Sanktionen rechnen muss, blieb gestern unklar. PPG-Sprecherin Schwarzkopf sagte auf Nachfrage, ihr sei davon „nichts bekannt“. Stadtsprecherin Thielemann wollte aus „Datenschutzgründen“ keine genaue Auskunft geben. Möglich sei in solchen Fällen ein „ordnungsbehördliches Verfahren“ zur Nutzungsuntersagung der Wohnungen sowie ein Bußgeldverfahren gemäß der Landesbauordnung, bei dem bis zu 500 000 Euro Strafe drohen. Ob nun eines oder beide Verfahren aufgenommen worden sind, sagte Thielemann nicht. In der vergangenen Woche hatte die Stadtsprecherin einzig von einem „ordnungsbehördlichen Verfahren“ gesprochen, das gegen die PPG eingeleitet worden sei.

Entwarnung kam gestern aus dem Potsdamer Gesundheitsamt. Ein privat in Auftrag gegebener Prüfbericht für die Belastung mit dem früher als Holzschutzmittel verwendeten Schadstoff DDT sei inzwischen vom brandenburgischen Gesundheitsministerium und dem Potsdamer Amt bewertet worden, es gebe keinen „Handlungsbedarf“, so Thielemann. Allerdings sei der Bericht „nur eine Momentaufnahme“ und betreffe nur eine Wohnung. Nach einem PNN-Bericht hatte die PPG Mitte August für den Schinkelspeicher „minimale Belastungen“ mit DDT eingeräumt, die von den Holzkonstruktionen in dem Bau herrühren sollen. Die Belastung sei aber gesundheitlich unbedenklich, so die PPG. Das Unternehmen wolle aber noch einmal jede Wohnung nach dem Giftstoff untersuchen.HK

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