zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Sperrbezirk? Kein Bedarf.

Innenministerium gegen Verbot des B2-Straßenstrichs

Stand:

Die Einrichtung eines landesweit ersten Sperrbezirks für Prostituierte an der Bundesstraße B 2 ist nach Angaben des Innenministeriums vom Tisch. Weder die Kommunen noch das Polizeipräsidium sähen den Bedarf, die Straßenprostitution an der Bundesstraße zwischen Potsdam und Michendorf zu verbieten, teilte das Ministerium am Donnerstag mit. Bei dem fraglichen Bereich handele es sich um eine Strecke ohne Gebäude außerhalb des geschlossenen Ortes, beidseitig umgeben von einem größeren Waldgebiet, begründeten Kreis und Stadt ihre Ansicht.

Der innenpolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Sven Petke, zeigte sich „bestürzt über die Hilflosigkeit der Behörden“. „Damit wird das sittliche Empfinden der großen Mehrheit der Bevölkerung ignoriert“, erklärte Petke in einer Mitteilung. Es sei nicht hinnehmbar, dass „mit dem Ende des Winters nun täglich erneut hunderte Kinder und Jugendliche dem unwürdigen Anblick der offenen Straßenprostitution ausgesetzt“ seien. Seit Juli 2008 waren mehrere bulgarische Prostituierte an der B 2 ihrem Gewerbe nachgegangen. Bürger hatten sich beschwert, weil auf der Straße Schulbusse fahren sowie Kinder und Jugendliche mit dem Fahrrad unterwegs sind. Die Polizei kontrollierte daraufhin Reise- und Gesundheitspässe der Ausländerinnen. Seit Anfang Dezember seien keine Prostituierten mehr an der Bundesstraße angetroffen worden, hieß es. Nach den Stellungnahmen der Kommunen und des Polizeipräsidiums sieht das Ministerium der Mitteilung zufolge keinen weiteren Prüfungsbedarf für eine Sperrbezirksverordnung. Es wies darauf hin, dass Prostitution in Deutschland nicht verboten ist. Es könnten jedoch für einzelne Gebiete Sperrbezirke eingerichtet werden. In Brandenburg sei bisher noch keine derartige Verordnung erlassen worden. ddp/PNN

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })