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Urteil des Amtsgerichts Potsdam: Spind-Diebe verurteilt

Fitnessstudios waren ihre Spezialität. Dort brachen sie Schließfächer auf und klauten Portemonnaies. Jetzt sind die zwei Potsdamer vom Amtsgericht verurteilt worden.

Stand:

Sie brachen Schließfächer in Potsdamer Fitnessstudios auf. Klauten Wertgegenstände, Portemonnaies und kauften mit den gestohlenen Kreditkarten Luxusartikel. Dadurch ist innerhalb von zweieinhalb Monaten ein Schaden von mehr als 60 000 Euro entstanden. Nun hat das Amtsgericht Potsdam die beiden Potsdamer wegen gemeinschaftlichen Diebstahls und Betrugs zu bis zu drei Jahren Haft verurteilt.

Nach Auffassung des Gerichts haben Fabian F.* und Marius M.* in dem Zeitraum vom 4. Februar bis zum 6. April dieses Jahres fünfmal, teilweise allein und teilweise gemeinsam, Umkleideschränke in drei Babelsberger Fitnessstudios aufgebrochen. Daraus entwendeten sie Bargeld, Ausweise, EC- und Visa-Karten. Mit dem Diebesgut hob der Hauptangeklagte Fabian F. in zwölf Fällen alleine und in 13 Fällen mit dem Mitangeklagten und Kumpel Marius M. unter anderem Geld von den Konten der Geschädigten ab. Auch Apple-Produkte, Handys und Kleidung wurden mithilfe der gestohlenen Bankkarten erworben. Ebenso sah es das Gericht als erwiesen an, dass der 24-jährige Fabian F. es schaffte, mithilfe gestohlener Papiere einen Kreditvertrag bei einer Bank abzuschließen. Am 12. Februar dieses Jahres besuchte er eine Targo-Bankfiliale in Berlin. Nachdem er die gestohlenen Papiere vorlegte, bekam er später einen Kredit in Höhe von 27 750 Euro ausgezahlt.

Der Prozess hatte vor einer Woche mit einem Geständnis der beiden Straftäter begonnen. Ohne dies wäre eine Auswertung Dutzender Überwachungsvideos und zirka 50 Zeugenaussagen nötig gewesen, sagte die Richterin Cornelia Michalski. Fabian F., der schon seit einem halben Jahr in Untersuchungshaft sitzt, begründete sein Handeln mit seiner Kokainsucht. Das Geld habe er benötigt, um seinen Konsum zu finanzieren.

Gestern wurde er zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Die Richterin begründete ihr Urteil damit, dass trotz zwei offener Bewährungsverfahren – von einem und von zwei Jahren – eine Vielzahl von Vergehen innerhalb von zwei Monaten geschahen. Die Begründung, dass er das Geld zum Stillen seiner Sucht benötige, hielt sie für unglaubwürdig: „Das Gericht hat Zweifel, dass eine Sucht vorliegt. Wir denken jedoch, dass Sie ein Drogenproblem haben, das behandelt werden muss.“ Schon in Untersuchungshaft begann der Kreditkartenbetrüger eine Drogentherapie – vermutlich um eine Strafminderung zu erreichen.

Der 23-jährige Mitangeklagte wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung verurteilt. Im Gegensatz zu Fabian F. hatte die Staatsanwaltschaft bei ihm ein höheres Strafmaß gefordert. Richterin Michalski begründete die Strafminderung mit dessen glaubwürdigem Reuebekenntnis. Die Verteidiger der Männer sagten, dass sie keine weiteren Rechtsmittel einlegen werden. Damit ist das Urteil rechtskräftig. (*Namen geändert) 

Lukas Berg

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