Aus dem GERICHTSSAAL: Spürbare Geldstrafen
Betrunkene Radler und Ladendiebe angeklagt
Stand:
Bilden sich vor einem der Gerichtssäle einmal kleinere Warteschlangen, ist dies ein sicheres Indiz dafür: Hier wird im beschleunigten Verfahren verhandelt. Im Zehn-Minutentakt nehmen dann meistens geständige Verkehrssünder und Ladendiebe auf der Anklagebank Platz. So wie am vergangenen Dienstag.
Timo T.* (25) wurde am 15. Juni um 4.55 Uhr auf der Langen Brücke gestoppt. Die Polizei hegte den Verdacht, dass der junge Mann betrunken mit seinem Fahrrad unterwegs war. Volltreffer! Die ihm wenig später entnommene Blutprobe ergab einen Wert von 1,85 Promille. Während des Prozesses redet der Koch nicht lange um den heißen Brei herum. „Im Golfklub Seddin war Sommerfest. Ich habe auch etwas getrunken. Um nach Arbeitsschluss nach Hause zu kommen, habe ich mich eben aufs Fahrrad gesetzt.“ Dass er alles andere als nüchtern war, sei ihm schon klar gewesen, so der Potsdamer. „Ich musste unterwegs ja mehrmals anhalten.“ Timo T. hat Glück im Unglück. Das Gericht unter Vorsitz von Kerstin Devriel stellt das Verfahren gegen eine Geldbuße von 500 Euro ein.
So glimpflich kommt Frank F.* (45) nicht davon. Der Kraftfahrer schaffte es auf seinem Fahrrad in der Straße Alt Nowawes immerhin auf 2,12 Promille. Auch er wollte am 29. Juli schnell nach Hause. „Ich habe bei meinem Kumpel im Garten gefeiert. Dann habe ich mir ganz spontan ein Fahrrad ausgeliehen“, erklärt er. Frank F. wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt. Die Führerscheinstelle wurde selbstverständlich über den Vorwurf informiert. Mit 2,29 Promille kann Rainer R.* (39) den Wert seines Vorgängers noch toppen. Er trank am 9. August aus Frust über seine marode Ehe einen über den Durst, setzte sich danach aufs Rad. Zwei Vorstrafen wegen Ladendiebstahls und Hehlerei kassierte der arbeitslose Straßenbauer bereits. Jetzt kommt eine weitere über 300 Euro wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr hinzu. Marko M.* (43) hat schon ein richtig dickes Register: Körperverletzung, Beleidigung, Bedrohung, Vortäuschen einer Straftat, Verkehrsdelikte. Am 11. Juli steckte er im Kaufland eine Schachtel Zigaretten ein. Die Fangprämie von 100 Euro musste der Junggeselle an Ort und Stelle bezahlen. Die staatliche Sanktion beträgt 375 Euro. Teure Glimmstängel! Ronald R.* (35) ist juristisch gesehen ebenfalls kein unbeschriebenes Blatt. Er hat ein Alkoholproblem. All seine Straftaten resultieren daraus. Und es war auch Alkohol im Wert von knapp acht Euro, den er am 23. Juni sowie am 14. Juli bei zwei Discountern mitgehen ließ. Die Fangprämien muss er noch begleichen. Das Gericht verurteilte ihn zu 360 Euro Strafe. (*Namen geändert.) Hoga
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