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Aus dem GERICHTSSAAL: Staatsanwalt: Berufsverbot für Veikko B.

Parteiverrat sollte mit vierjähriger Bewährungsstrafe geahndet werden

Stand:

Im Prozess gegen den Rechtsanwalt Veikko B. (40) wegen schweren Parteiverrats sowie versuchter Nötigung beantragte Staatsanwalt Alexander Roth gestern vor dem Landgericht eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zu vierjähriger Bewährung ausgesetzt werden sollte, sowie 250 Stunden Sozialarbeit. Da die Gefahr drohe, dass der Jurist auch künftig weitere berufsuntypische Straftaten begehe, solle er mit einem Berufsverbot von zweieinhalb Jahren belegt werden.

Veikko B. – er war kurzzeitig als Anwalt eines der Tatverdächtigen, die den Deutsch-Äthiopier Ermyas M. am Ostersonntag schwer verletzten, tätig – vertrat im Frühjahr 2001 eine wegen versuchten Mordes Angeklagte. Als sie die Rechnung nicht bezahlte, legte der Anwalt das Mandat nieder. Um ihren neuen Verteidiger unter Druck zu setzen, verweigerte Veikko B. ihm die Herausgabe von Tonbandkassetten und Lichtbildern, die die Frau entlasten sollten, so der Ankläger. Als die gelernte Versicherungskauffrau während ihrer Verhandlung gestand, von ihrem Partner dazu angestiftet worden zu sein, ihre Intimfreundin von einem Felsen in der Sächsischen Schweiz zu stoßen, um das Geld ihrer Lebensversicherung zu kassieren, wurde der Mann noch im Gerichtsgebäude festgenommen. Veikko B. übernahm gesetzwidrig dessen Verteidigung. In der Folge bezeichnete er seine ehemalige Mandantin u. a. als notorische Lügnerin und eiskalte Mörderin.

„Ein Verteidiger darf nicht zwei Parteien innerhalb einer Rechtssache vertreten. Das ist verwerflich“, führte Staatsanwalt Roth in seinem knapp vierstündigen Plädoyer aus. „Zu Lasten des Angeklagten spricht auch, dass er den Parteiverrat während eines Mordverfahrens beging, in dem es für seine ehemalige Mandantin um alles ging – und dass er ihren früheren Lebensgefährten noch bis zum Jahr 2005 vertrat.“ Als das Landgericht das Hauptverfahren gegen den Fachanwalt für Strafrecht eröffnete, ein vorläufiges Berufsverbot im Raum stand, legte er das Mandat schließlich nieder.

Auch während seiner eigenen Verhandlung habe Veikko B. kein Unrechtsbewusstsein gezeigt. „Ein etwas geschmeidigeres Auftreten wäre ein Zeichen gewesen“, so Roth. Beispielsweise hätte er sich gewünscht, dass sich der Angeklagte bei seiner früheren Mandantin entschuldigt hätte. Zu seinen Gunsten spräche, dass Veikko B. die Vorwürfe im Großen und Ganzen einräumte, dem Gericht dadurch eine noch umfänglichere Beweisaufnahme ersparte. Auch sei der Parteiverrat für die damalige Angeklagte, die sich inzwischen wieder auf freiem Fuß befindet, folgenlos geblieben.

Die Verhandlung wird am 5. September mit dem Plädoyer der Verteidigung fortgesetzt. Hoga

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