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Landeshauptstadt: Staatsanwalt fordert lebenslänglich

Plädoyers im Prozess um Mordversuch mit Hantel

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„Der Angeklagte hat aus seiner Frau einen lebenden Leichnam gemacht. Achtmal mit einer 16,5 Kilo schweren Hantel auf einen menschlichen Kopf einschlagen, gefährlicher kann man nicht handeln“, sagte Staatsanwalt Peter Petersen am Dienstag und forderte eine lebenslange Freiheitsstrafe für Ronny H.

Der 34-Jährige muss sich seit April wegen versuchten Mordes vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts verantworten. (PNN berichteten.) Bereits am zweiten Prozesstag hatte der Potsdamer die geplante Tötung seiner chinesischen Ehefrau am Nachmittag des 29. Juli 2013 gestanden. Als Motiv gab er an, er habe seine drei Kinder „von dieser schrecklichen Mutter“ befreien wollen, deren Ziel es gewesen sei, den Nachwuchs in China zur Schule zu schicken, wo die Bildungschancen aus ihrer Sicht höher seien als in Deutschland. Die 38-Jährige erlitt schwere Hirnverletzungen, liegt seitdem im Wachkoma. Sie kann lediglich allein atmen, verspürt jedoch Schmerzen, denen mit hohen Morphiumgaben begegnet wird. In diesem Dämmerzustand kann sie noch jahrelang leben.

„Trotz seines Geständnisses kann ich beim Angeklagten keine Reue erkennen. Er hat heimtückisch und aus abgrundtiefem Hass auf seine Ehefrau eingeprügelt, nur weil sie hohe Ansprüche an die Kinder stellte“, betonte der Vertreter der Anklage. Als er erkennen musste, dass nach drei missglückten Studienabschlüssen auch seine Ehe gescheitert ist, habe er die Hantel aus seinem Arbeitszimmer geholt und auf die ahnungslos auf dem Sofa Sitzende eingedroschen. „Die 11 Jahre alte Tochter und der achtjährige Sohn schauten entsetzt zu. Sie sind seitdem schwer traumatisiert“, so Staatsanwalt Petersen.

Der Angeklagte hat seiner Frau das Leben genommen, ohne sie zu töten. Er hat das Leben seiner Kinder zerstört. Er selbst wird lange im Gefängnis sitzen müssen“, fasste Rechtsanwältin Marlen Block das furchtbare Geschehen zusammen. Sie vertritt die Interessen der Chinesin, kämpft für ein angemessenes Schmerzensgeld. Von 300 000 Euro war die Rede. „Meine Mandantin ist das Opfer häuslicher Gewalt. Das war versuchter Mord in heimtückischer Begehungsweise und aus niedrigen Beweggründen“, betonte die Juristin. Dafür könne es nur eine lebenslange Freiheitsstrafe geben.

Die Verteidigerin ging von versuchtem Totschlag aus. Sie plädierte für eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Ronny H. – verzweifelt und hoffnungslos – habe freiwillig mit dem Schlagen aufgehört und auf die Polizei gewartet. Das Mordmerkmal Heimtücke sei hier nicht erkennbar. „Was passiert ist, sollte nur dazu dienen, die Kinder zu beschützen“, versicherte Ronny H. am gestrigen Tag. „Jetzt ist alles noch viel schlimmer.“ Das Urteil wird am 10. Juli gesprochen.Hoga

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