Aus dem GERICHTSSAAL: Staatsanwalt fordert zehn Jahre Haft Totschlag in Thailand:
Urteil ergeht am 6. Mai
Stand:
„Es war ein landestypisches Prostitutionsverhältnis zwischen einer Thailänderin und einem Deutschen“, führte Staatsanwalt Gerd Heininger gestern in seinem Plädoyer vor dem Landgericht aus. Da Thomas P. aus Potsdam jedoch echte Zuneigung zu der Frau verspürte, habe er die auf Geld gebaute Beziehung zunehmend als Kränkung empfunden. Er sprach mehr und mehr dem Alkohol zu. Die Thailänderin Prew D. arbeitete während ihres Zusammenlebens mit dem doppelt so alten Thomas P. weiter als Animierdame.
Damit kam er anscheinend nicht klar. In der Nacht des 17. März 2009 eskalierte in dem gemeinsam bewohnten Haus im nordthailändischen Chiang Mai offenbar ein Streit, den die 23-Jährige nicht überlebte. Der Staatsanwalt beantragte, Thomas P. wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren zu verurteilen. Da er zum Zeitpunkt der Tat einen Alkoholpegel von 2,99 Promille aufwies, sei eine erheblich verminderte Steuerungsfähigkeit nicht auszuschließen. Thomas P. stellte sich umittelbar nach dem Geschehen den deutschen Justizbehörden. Seit dem 20. März vorigen Jahres sitzt er in Untersuchungshaft. Der Prozess gegen ihn begann am 2. Februar.
Den thailändischen Ermittlern bot sich ein grauenvolles Bild, als sie die nur mit Strümpfen und Strapsen bekleidete Leiche von Prew D. auf dem Bett im Schlafzimmer fanden. Ihr Kopf wies eine sechs Zentimeter lange Platzwunde durch mindestens zwei Hiebe mit einer Flasche auf, die dabei zu Bruch gegangen war. Blutspuren befanden sich auf dem Kopfkissen sowie an der Wand. Ihre Hände waren mit schwarzem Klebeband gefesselt. Im Mund steckte eine als Knebel verwendete Socke. Sie war so tief in den Rachen der jungen Mutter geschoben, dass sie an Luftmangel erstickte.
Der Angeklagte habe mit direktem Tötungsvorsatz gehandelt, befand der Vertreter der Anklage - auch wenn sich der genaue Tatablauf nicht mehr zweifelsfrei aufklären ließ.
Verteidiger Veikko Bartel plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge in Tateinheit mit Freiheitsberaubung – in einem minder schweren Fall. Er sah fünf Jahre Haft als angemessen an. Als er Thomas P. am 19. März 2009 in seiner Kanzlei kennenlernte, habe dieser „den Eindruck eines traumatisierten, von schwerer Schuld gezeichneten Menschen gemacht“. Auf die Frage nach dem „Warum?“ hätte der Potsdamer, der sich seit 2005 regelmäßig für längere Zeit in Thailand aufhielt, keine klare Antwort geben können. „Er fühlte eine tiefe Liebe zu Prew. Für ihn war es kein Geschäftsverhältnis“, so der Verteidiger. Sein Mandant habe die Tat „in erheblicher affektiver Erregung“ begangen. Dafür spräche, dass er keinerlei Spuren verwischt habe. Das Urteil wird für den 6. Mai erwartet. Hoga
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