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Aus dem GERICHTSSAAL: Staatsanwalt forderte hohe Haftstrafen

Räuber legten am fünften Tag Geständnisse ab

Stand:

Umfassende Geständnisse am gestrigen fünften Verhandlungstag vor dem Landgericht ersparen den Angeklagten wahrscheinlich noch härtere Strafen als vom Vertreter der Staatsanwaltschaft gefordert. Doch auch dessen Antrag hat es in sich. Nach seinem Willen soll der Haupttäter Benjamin H. (23) wegen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung für sieben Jahre ins Gefängnis. Sein Freund und Komplize Alexander W. (23) – schuldig der schweren räuberischen Erpressung, der gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung und der Bedrohung – sei mit einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren zu sanktionieren. Mitläufer Burak B. (20) solle nach Jugendstrafrecht verwarnt und für drei Wochen in den Dauerarrest geschickt werden. Außerdem habe er 100 Sozialstunden zu leisten. Für den Potsdamer Morad I. (20) – die anderen wohnen in Berlin – endete der Prozess vorzeitig. Das Verfahren gegen ihn wurde im Hinblick auf eine bereits rechtskräftige Verurteilung des Amtsgerichts – zwei Jahre Jugendstrafe auf Bewährung – wegen des gleichen Tatkomplexes eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft legt dem Quartett zur Last, im Zusammenhang mit einem von ihm betriebenen Handel mit Marihuana zwischen Dezember 2010 undNovember 2011 diverse Straftaten begangen zu haben. In wechselnder Tatbeteiligung sollen die Männer gegen Personen, die ihnen vermeintlich Geld schuldeten, äußerst brutal vorgegangen sein. Ein Geschädigter soll laut Anklage in seiner Wohnung in der Waldstadt überfallen und mehrfach geschlagen worden sein. Einem anderen Opfer soll eine Messerklinge auf den Finger gedrückt und angedroht worden sein, ihm den Finger abzuschneiden, falls er nicht umgehend 200 Euro herausrücke. Ein junger Mann, der aus den Drogengeschäften der Bande ausgestiegen war, soll in ein Industriegebiet in Berlin-Spandau gebracht und verprügelt worden sein. Dann sei ihm angekündigt worden, ihm die Kehle durchzuschneiden, falls er Anzeige erstatten würde. Seit dem 5. Januar müssen sich die Angeklagten vor dem Landgericht verantworten, das zur Aufklärung der Taten weitere Termine anberaumte (PNN berichteten).

Nach den detaillierten Geständnissen der mehrfach Vorbestraften wurden am Dienstag diverse Anklagepunkte, unter ihnen der Vorwurf der Freiheitsberaubung sowie der gewerbsmäßigen unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln an Jugendliche, eingestellt. Sie würden im Hinblick auf die Strafen, die die Angeklagten zu erwarten hätten, nicht sonderlich ins Gewicht fallen. Die Haftbefehle gegen Benjamin H. und Alexander W. wurden gegen Meldeauflagen außer Vollzug gesetzt. „Wenn Sie zur Urteilsverkündung am 13. Februar nicht erscheinen, ist das auch ein Verstoß gegen die Auflagen. Dann sitzen Sie ganz schnell wieder in U-Haft“, warnte der Vorsitzende. Hoga

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