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Landeshauptstadt: Staatsanwälte: Beweismittel waren nicht gefälscht

ViP prüft weiter Strafanzeige / Anwälte von Doege: Umgang mit brisantem Schriftstück war „über das übliche Maß sorgfältig“

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ViP prüft weiter Strafanzeige / Anwälte von Doege: Umgang mit brisantem Schriftstück war „über das übliche Maß sorgfältig“ Von Michael Erbach Die vom Geschäftsführer des Verkehrsbetriebes, Georg Dukiewicz, zum Wochenende angekündigte „Strafanzeige gegen Unbekannt“ wegen des Verdachts der Fälschung von Beweismitteln (PNN berichteten) wird möglicherweise nicht erfolgen. Die Anwältin von Dukiewicz, Heide Sandkuhl, sagte gestern den PNN, derzeit werde noch geprüft, ob die Anzeige erstattet werde. Die Dukiewicz-Anwältin reagierte damit auf Erklärungen der Potsdamer Staatsanwaltschaft von gestern. Sprecher Benedikt Welfens sagte den PNN, eine strafrechtliche Überprüfung, ob die Staatsanwaltschaft in der so genannten Combino-Affäre auf der Grundlage gefälschter Beweismittel u. a. auch gegen Dukiewicz ermittelt habe, sei nicht mehr möglich. „Sollte es zu solchen strafbaren Handlungen gekommen sein – was wir anders sehen – dann hätten diese zu Beginn des Jahres 1997 stattgefunden und wären somit verjährt.“ Zugleich betonte Welfens, dass seine Behörde daran festhalte, dass es im Zuge des Vergabeverfahrens für den Kauf von 48 Combino-Straßenbahnen Ende 1996 zu Manipulationen gekommen sei, die Beweismittel nach ihrer Kenntnis daher nicht gefälscht gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft hatte im Frühjahr 1997 Ermittlungen aufgenommen und im Oktober 1999 Anklage gegen zwei Siemens-Mitarbeiter wegen Betrug erhoben. Sie sollen aufgrund von Insiderwissen über ein Konkurrenzangebot das eigene Preisangebot so verbessert haben, dass die Siemens AG am Ende den Auftrag für das 150-Millionen-Projekt bekam. Die Ermittlungen gegen Dukiewicz und weitere leitende ViP-Mitarbeiter waren zuvor eingestellt worden, weil Betrugsvorwürfe „nicht mit der für eine Anklage erforderlichen Sicherheit nachgewiesen werden konnten“, so Welfens. Sowohl das Landgericht wie später auch das Oberlandesgericht hatten es jedoch abgelehnt, das Verfahren zu eröffnen. Das Oberlandesgericht ging sogar soweit festzustellen, dass die zwei wichtigsten Beweisstücke der Staatsanwaltschaft gefälscht seien. Dabei handelt es sich um Preisblätter von Siemens, die sich nur dadurch unterscheiden, dass eines jene Ergänzungen enthält, die das Angebot des Combino-Herstellers erheblich verbesserten. Während die Ermittler davon ausgehen, dass das Ergänzungsblatt auf kriminellem Wege zustande kam, betont das Oberlandesgericht, dass das Ursprungspapier eine Fälschung sei. Demnach müsse auch eine entdeckte Kontaktschrift mit Zahlenangaben der Konkurrenz gefälscht sein. Das Oberlandesgericht kritisiert in dem auffällig schlecht anonymisieren Beschluss vom 16. Mai 2002 zudem, warum der Nahverkehrsberater Dieter Doege, der der Staatsanwaltschaft die unterschiedlichen Preisangebote übergeben hatte, nie vernommen bzw. nicht nach seinen Motiven befragt wurde. Doeges Anwaltsbüro Gasch & Grötz stellte sich gestern mit einer Erklärung hinter den Verkehrsberater. Danach sei jenes Preisblatt ohne Ergänzungen Doege „anonym per Fax zugesandt“ worden. Doege habe zunächst erhebliche Zweifel an der Echtheit gehabt, das Papier daher einem MAZ-Redakteur übergeben, um technisch prüfen zu lassen, „ob sich Ansätze für eine Fälschung finden ließen“. Bei der Überprüfung seien „keine Anhaltspunkte für eine Fälschung gefunden“ worden. Doege sei also „über das übliche Maß hinaus besonders sorgfältig mit dem ihm anvertrauten Material umgegangen“. Unterdessen gibt es erste Reaktionen auf die gestern veröffentlichte Erklärung der ViP-Anwältin, in der ausdrücklich auf eine laut Oberlandesgericht mögliche Verstrickung Doeges in die Ereignisse hingewiesen wird, und den von Sandkuhl an Journalisten und Stadtverordnete verteilten Beschluss des Oberlandesgerichts. PDS-Verkehrssprecher Andre Stephan forderte, der ViP-Aufsichtsrat solle darüber beraten, ob dem Combino-Kritiker Doege „noch weiterhin Beratungsaufträge erteilt werden können“.

Michael Erbach

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