SPD-Landtagskandidat: Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Rupprecht
Gegen den Präsidenten des VfL Potsdam wird der Vorwurf des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen geprüft.
Stand:
Potsdam - Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen den scheidenden Präsidenten des Handball-Vereins VfL Potsdam, Holger Rupprecht, wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen. Das bestätigte die Behörde am gestrigen Dienstag den PNN. Die Ermittlungen richten sich gegen den ehemligen brandenburgischen Bildungsminister Rupprecht, der sich als SPD-Landtagsabgeordneter im September zur Wiederwahl stellt, sowie gegen weitere Personen. Die Ermittlungen sind von Amts wegen aufgenommen worden. Auch eine Anzeige wegen Betruges und Untreue liege vor, hier hätten die Ermittlungen noch nicht begonnen. Konkretere Angaben wollte die Staatsanwaltschaft aus ermittlungstaktischen Gründen nicht machen.
Die Ermittlungen hängen mit dem Insolvenzverfahren zusammen, das im Sommer 2013 eröffnet worden war und mit dem sich der Handball-Drittligist kürzlich von Verbindlichkeiten von mehr als 550 000 Euro befreit hat. Unter den Gläubigern, die auf Forderungen verzichten mussten – insgesamt werden lediglich 5 000 Euro verteilt –, gehörten neben der Berufsgenossenschaft als Unfallversicherung für die Sportler auch andere Sozialversicherungsträger. Ob vor oder während der Insolvenz Beiträge dieser Art nicht rechtzeitig gezahlt worden sind, wird die Staatsanwaltschaft jetzt prüfen. Nach Paragraf 266a des Strafgesetzbuches wird mit bis zu fünf Jahren Gefängnis bestraft, wer als Arbeitgeber Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung einschließlich der Arbeitsförderung vorenthält.
Holger Rupprecht, der sich bei der Mitgliederversammlung am kommenden Montag nach 18 Jahren als Vereinsvorsitzender nicht wieder zur Wahl stellt, sagte den PNN, er wisse von dem Verfahren, wollte sich dazu aber nicht äußern. Auch zur Frage, ob dies sein Engagement als Landtagsabgeordneter berührt, sagte der 61-Jährige nichts.
Rupprecht gestand, dass sich der Verein während seiner Spielzeiten in der zweiten Bundesliga finanziell übernommen hat. Die sportlichen Ansprüche seien nicht den wirtschaftlichen Möglichkeiten angepasst worden. Es habe, sagte Rupprecht, hier und da mal den Zeitpunkt gegeben, dass man alles radikal zurückfährt; dies nicht getan zu haben, habe sich im Nachhinein als Fehler erwiesen, sagte er den PNN.
Nicht nur die Sponsorengelder und Mitgliedsbeiträge reichten zur Deckung der Ausgaben nicht aus. Im Frühjahr 2012 hatte der Verein von der Stadt einen Zuschuss von 200 000 Euro erhalten. Dies, so Rupprecht, sei nötig gewesen, um die Saison zu Ende zu bringen und nicht durch einen vorzeitigen Rückzug in die vierte Liga zwangsabzusteigen.
Der Potsdamer Rechtsanwalt Jörg Wenzel, der als Insolvenzverwalter beim VfL-Verfahren tätig war, sagte auf PNN-Anfrage, das Ermittlungsverfahren überrasche ihn nicht. Dass eine Kopie des Gutachtens, das im Rahmen des Insolvenzverfahrens erstellt wird, automatisch zur Staatsanwaltschaft nach Potsdam geht, sei eine Entscheidung des Insolvenzgerichtes. Paragraph 266a sei für die Staatsanwaltschaft „leicht zu problematisieren“.
Während des Verfahrens habe er als Insolvenzverwalter unter dem Gesichtspunkt der Gleichbehandlung aller Gläubiger auch Geld von Sozialversicherungsträgern zurückgefordert, weil diese offensichtlich besser behandelt worden sind – und dieses Geld auch erhalten.
Ingmar Höfgen
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: