Landeshauptstadt: Staatsanwaltschaft prüft Anzeige gegen Schubert
Bislang hat die Staatsanwaltschaft noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob im Zusammenhang mit dem Versuch, den SPD-Stadtverordneten Wolfhard Kirsch aus der Fraktion auszuschließen, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wie berichtet, war zunächst Anzeige gegen Unbekannt wegen Nötigung und Erpressung eingereicht worden.
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Bislang hat die Staatsanwaltschaft noch keine Entscheidung darüber getroffen, ob im Zusammenhang mit dem Versuch, den SPD-Stadtverordneten Wolfhard Kirsch aus der Fraktion auszuschließen, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Wie berichtet, war zunächst Anzeige gegen Unbekannt wegen Nötigung und Erpressung eingereicht worden. Wie der Sprecher der Potsdamer Staatsanwaltschaft, Wilfried Lehmann, den PNN gestern sagte, handele es sich mittlerweile nicht mehr um eine Anzeige gegen Unbekannt. „Die Anzeige richtet sich gegen den SPD-Fraktionsvorsitzenden Mike Schubert“, so Lehmann.
Die Anzeige stützt sich dabei auf eine Presseerklärung der SPD-Fraktion vom 27. September, in der Kirsch – der wegen seines persönlich motivierten Agierens im Streit um das Seeufer am Griebnitzsee parteiintern in die Kritik geraten war – Bedingungen für einen Verbleib in der Fraktion gestellt wurden. Eine Bedingung lautete, dass Kirsch den „Eintrag einer grundbuchsicheren Dienstbarkeit für den Uferweg“ vornehmen solle, also der öffentlichen Nutzung des Uferwegs im Bereich seines Privatgrundstücks zustimmen solle. Das verweigerte Kirsch. Die Forderung der Fraktion erfülle den Strafbestand der Erpressung und Nötigung, hieß es in der Anzeige. Schubert wollte sich gestern nicht zu dem Vorgang äußern. ERB
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