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Landeshauptstadt: Stadt bittet nach Sanierung zur Kasse

Grundstückseigentümer im Holländischen Viertel sollen zahlen – damit weiter saniert werden kann

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Innenstadt - Die Stadt Potsdam bittet die Grundstückseigentümer im Holländischen Viertel zur Kasse – in einem bundesweit nahezu einmaligen Verfahren. Bereits seit November 2005 sind die Eigentümer aufgerufen, ihre so genannten Ausgleichszahlungen zu überweisen – allerdings zunächst vorfristig und freiwillig. Dabei handelt es sich um Summen von 2000 bis 10 000 Euro, in Einzelfällen jedoch auch mehr. Das Geld steht der Stadt nach Baugesetzbuch zu, weil sie das Holländische Viertel mit seinen rund 160 Grundstücken zum Sanierungsgebiet erklärt hat – und mit der Instandsetzung und Verschönerung des Areals für eine Wertsteigerung der Grundstücke und Häuser gesorgt hat. Zahlen sollen den einmaligen Ausgleich bald auch Eigentümer von Grundstücken in den Sanierungsgebieten Babelsberg und Zweite Barocke Stadterweiterung.

Dass die Stadt um die Gelder bitte, sei kein „potsdam-spezifischer Vorgang“, sondern für ganz Deutschland im Baugesetzbuch verankert, erklärte Dieter Lehmann, Fachbereichsleiter Stadterneuerung und Denkmalpflege, gestern auf PNN-Anfrage. Dennoch würden Eigentümer von Grundstücken in Sanierungsgebieten deutschlandweit offenbar kaum zur Kasse gebeten – und schon gar nicht wie derzeit in Potsdam vor Beendigung der Sanierungsarbeiten. In Berlin beispielsweise gebe es Viertel, die formal teilweise seit 30 Jahren Sanierungsgebiet seien, aber lange keine Fördergelder mehr bekämen. Dass ihr Status als Sanierungsgebiet nicht angetastet werde, könne an den „unangenehmen“ Diskussionen liegen, so Lehmann. Gemeint ist: Viele Städte wollen offenbar kein Geld von ihren Grundstückseigentümern einfordern.

Potsdam aber habe keine andere Möglichkeit – wenn im Holländischen Viertel noch weiter saniert werden solle, erklärte Lehmann. Fördergelder von Land und Bund gebe es für dieses Areal und die Zweite Barocke Stadterweiterung definitiv nicht mehr. Geld für weitere Sanierungsvorhaben könne die Stadt daher nur noch ausgeben, wenn die Eigentümer zahlten. Geschieht das, bevor die formale Einstufung als Sanierungsgebiet aufgehoben wird, sei die Verwendung der Ausgleichszahlungen zweckgebunden, betonte Lehmann. Das eingenommene Geld dürfe nur im entsprechenden Sanierungsgebiet ausgegeben werden. Dies sei der große Vorteil des von Potsdam angestrebten Verfahrens – denn wenn die Stadtverordneten die Sanierungssatzung für das Holländische Viertel wie geplant im Jahr 2009 aufheben, fließen alle danach geleisteten Ausgleichszahlungen an die Fördergeldgeber zurück. Land, Bund oder EU könnten die Gelder dann einsetzen wie und wo sie wollten.

Bei einer Bürgerversammlung Ende November 2005 hätten die Grundstückseigentümer des Holländischen Viertels positiv auf das Anliegen der Stadt reagiert, sagte Lehmann. Es gebe bereits Verträge über Ausgleichszahlungen – auch aus dem Sanierungsgebiet Babelsberg. Deren Höhe beruhe immer auf einem extra angefertigten Gutachten, erklärte der Fachbereichsleiter. Dieses werde nach dem so genannten „Niedersachsen-Modell“ erstellt und berücksichtige zum einen die allgemeine Wertsteigerung durch die Verbesserung des Umfelds und zum anderen die Wertsteigerung auf dem konkreten Grundstück, wenn dort beispielsweise ein Neubau erlaubt worden sei. Ob der Bodenrichtwert in der Zeit der Sanierung des Viertels gestiegen sei, spiele bei der Berechnung keine Rolle, stellte Lehmann klar. Wer vorfristig zahle, dem werde aber ein „abgezinster“ Betrag berechnet. „Das Geld könnte man schließlich auch anlegen und dafür Zinsen bekommen.“

Parallel arbeite der Fachbereich Stadterneuerung derzeit an der Kalkulation für die verbleibenden Sanierungsmaßnahmen. „Wir wollen präzisieren, wie viel Geld wir brauchen.“ Dann solle eine neue Prioritätenliste verfasst werden. Als geplante Vorhaben nannte Lehmann die Sanierung von Fahrbahn und Gehwegen in der Hebbelstraße und der Straße Am Bassin. Diese könnten jedoch nicht begonnen werden, bevor das nötige Geld per Verträgen mit den Eigentümern sicher sei. „Ansonsten können wir keine Aufträge vergeben.“

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