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Landeshauptstadt: Stadt bittet zur Kasse

Straßenreinigung: Gebührenbescheide gehen raus

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Straßenreinigung: Gebührenbescheide gehen raus Über 28000 Gebührenbescheide verschickt der Fachbereich Ordnung und Sicherheit ab dem 9. August. In diesen bittet die Stadt für die Straßenreinigung zur Kasse und setzt damit einen vorläufigen Schlusspunkt unter den seit vielen Monaten andauernden Streit um die Verteilung der Reinigungskosten. 75 Prozent der anfallenden Kosten der Straßenreinigung legt die Verwaltung auf die Grundstückseigentümer um. Drei Millionen Euro hätte sie bei einer kostendeckenden Umlage einnehmen müssen. Doch seit 1998 waren es nur etwa 1,4 Millionen Euro pro Jahr. Auf dem Defizit blieb die Stadt sitzen. „Alle Grundstücke Potsdams sind jetzt im Rechensystem drin“, informiert Fachbereichsleiterin Marina Kluge. Neben den Bescheiden für 2004 werden außerdem noch offene Rechnungen der Jahre 2000 bis 2003 gestellt. Während nach der alten Straßenreinigungssatzung die Frontmeter der Grundstücke als Berechnungsgrundlage dienten, ist es jetzt die Fläche. Um die Berechnung zu vereinfachen, wird die Quadratwurzel zur Grundlage genommen. Für ein 900 Quadratmeter großes Grundstück ergibt sich demnach die Zahl 30. Diese wird mit der Gebühr der entsprechenden Reinigungsklasse multipliziert. Bei der Reinigungsklasse drei sind das zirka fünf Euro. Demnach ergibt sich für ein 900 Quadratmeter großes Grundstück in der Reinigungsklasse drei eine jährlich zu zahlende Leistungsgebühr in Höhe von 150 Euro. Dazu kommt eine Grundgebühr von 17,63 Euro und für den Winterdienst nochmal 11,67 Euro. Ob Frontmeter oder Quadratmeter, in jedem Falle geht es um einen Verteilungsschlüssel, mit dem die Stadt sich die Ausgaben für die Straßenreinigung von den Bürgern zu 75 Prozent wieder zurückholen will. Mit dem Verteilungsschlüssel auf Grundlage der Quadratwurzel der Fläche eines Grundstückes hätten viele Kommunen gute Erfahrungen gemacht, teilt die Stadtverwaltung mit. Dadurch würden die durch den Zuschnitt der Grundstücke bedingten Zufälligkeiten vermieden und für alle Bescheide einheitliche Berechnungsgrundlagen angewandt. Grundlage zur Berechnung sind die amtlichen Liegenschaftsdaten. Die neue Satzung kann bei großen Grundstücken mit geringer Straßenfrontmeterzahl zu einer Erhöhung führen. Wer diese nicht bezahlen kann, kann einen Antrag auf Stundung beziehungsweise Ratenzahlung stellen. Der Schuldner muss dann durch entsprechende Unterlagen nachweisen, dass er den geforderten Betrag nicht bezahlen kann. Er kann auch schriftlich Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Stadt zahlt jedes Jahr den immensen Betrag von vier Millionen Euro an die Stadtentsorgung, die in ihrem Auftrag die Reinigung von Straßen und Plätzen nach Reinigungsklassen vornimmt. Die Verwaltung sei bemüht, die Kosten zu minimieren, versichert Kluge. Dabei umfasst die Reinigung ohnehin – mit Ausnahme des Hauptbahnhofes – nur die Fahrbahn und die Parkflächen. Den Gehweg einschließlich Radweg müssen die Anlieger sauber halten. Das Ordnungsamt will drei Kontrolleure im Rahmen des Programms „Arbeit statt Sozialhilfe“ beschäftigen, welche die Reinigung kontrollieren. Probleme gebe es laut Kluge mit der Sauberkeit im Bereich der Mietwohnungen. „Die Einstellung der Leute ist heute anders als noch vor fünfzehn Jahren“, beklagt sie. Günter Schenke Rückfragen Dienstag von 9-18 Uhr und Donnerstag von 9-16 Uhr im Zimmer 1.005 oder telefonisch unter (0331) 289 15 76. E-Mail: Strassenreinigung@rathaus.potsdam.de

Günter Schenke

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