Landeshauptstadt: Stadt darf Untermiete fordern
Hauseigentümer, die ab 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld-II beziehen, bekommen künftig von der Stadt Potsdam mehr bezahlt als gesetzlich vorgeschrieben.
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Hauseigentümer, die ab 1. Januar 2005 Arbeitslosengeld-II beziehen, bekommen künftig von der Stadt Potsdam mehr bezahlt als gesetzlich vorgeschrieben. So weist die interne Dienstanweisung der Verwaltung aus, dass bei einem angemessenen Wohnraum von bis zu 100 Quadratmetern für zwei und 130 Quadratmetern für vier Personen Lasten wie Schuldzinsen, öffentliche Abgaben, Grundbesitzsteuer und Versicherungsbeiträge bezahlt werden. Sollte die Größe des Hauses unangemessen sein, wird der Eigentümer laut Sozialamtsleiter Frank Thomann nicht sofort verkaufen müssen, sondern zur Untervermietung aufgefordert. Die Tilgung eines Darlehens wird laut Dienstanweisung nicht vom Amt bezahlt. jab
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