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Landeshauptstadt: Stadt geht gegen Vermieter vor Verfahren wegen Schimmelwohnung

Innenstadt – Die Stadtverwaltung geht gegen den Vermieter einer schimmeligen Kellerwohnung in der Innenstadt vor. Das ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins der Bauaufsicht am Donnerstagvormittag.

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Innenstadt – Die Stadtverwaltung geht gegen den Vermieter einer schimmeligen Kellerwohnung in der Innenstadt vor. Das ist das Ergebnis eines Vor-Ort-Termins der Bauaufsicht am Donnerstagvormittag. Stadtsprecher Markus Klier sagte den PNN, dass gegen den Berliner Vermieter ein ordnungsbehördliches Verfahren und zugleich die Sperrung der Wohnung in der Hegelallee 38 eingeleitet werde.

Über die Zustände in der Wohnung hatten die PNN am Mittwoch berichtet. In einem Brief hatte der Anwalt der Mieterin der Wohnung die Stadtverwaltung aufgefordert, gegen die „teils menschenunwürdigen Wohnverhältnisse“ einzuschreiten. Fotos zeigten Schimmelflecken an Wänden und Fenstern der Souterrain- Wohnung, die zwei Meter unter der Erde liegt. Klier verwies auf die Brandenburgische Bauordnung, wonach das Vermieten von Kellerappartements grundsätzlich nicht gestattet sei. Ebenso seien die Räumlichkeiten nur als Hobbyflächen ausgewiesen, so Klier.

Dies räumte auch der Vermieter ein, ein Privatier aus Berlin. Bei früheren Sanierungsarbeiten an dem Haus habe der zuständige Architekt wohl vergessen, die Genehmigung zur Wohnnutzung zu beantragen, sagte der Mann, der seinen Namen nicht in der Zeitung lesen will. Später sei die fehlende Genehmigung niemandem mehr aufgefallen. Er werde alles tun, dass die Wohnung nicht gesperrt werde und er sie nach Entfernen des Schimmels wieder vermieten könne, sagte der Vermieter.

Mieterin ist eine 29 Jahre alte Arzthelferin. Sie war nach eigenen Angaben Ende vergangenen Jahres eingezogen – über ein Jahr lang hatte sie zuvor erfolglos nach einer Wohnung gesucht. Für die 43 Quadratmeter in der Hegelallee bezahlte sie rund 400 Euro Warmmiete. Schon nach einigen Wochen seien erste Schimmelflecken aufgetaucht, sagte die Frau den PNN. Ihr Vermieter hatte ihr sogar eine Mitschuld am Zustand der Wohnung gegeben.

Tatsächlich ist im Mietvertrag festgehalten, dass der Keller über eine „leichte Grundfeuchte“ verfüge. Daher dürften Gegenstände – auch Möbel – nicht an den Wänden gelagert werden. Zudem findet sich der Passus, die Mieterin sei informiert worden, dass „auch bei ordnungsgemäßem Verhalten hinsichtlich Lüften und Heizen die Gefahr der Schimmelbildung besteht“. Dieses Risiko sei baulich bedingt. Daher seien ein Mietminderungs- recht sowie ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen, heißt es im Vertrag.

Der Rechtsberater im Brandenburgischen Mieterbund, Benedikt Nowak, ist entsetzt über den Vorgang. „So einen krassen Fall habe ich in Potsdam noch nicht erlebt.“ Fraglich sei, „ob der Vertrag überhaupt wirksam ist“. Ansonsten seien der Mieterin wohl die Hände gebunden, weil sie zumindest dem Papier nach über die Mängel in der Wohnung informiert worden sei. „Dann ist es schwer, seine Rechte geltend zu machen.“ Der Anwalt der Mieterin will, dass ihr ein Teil der Mietzahlungen erstattet wird. Stadtsprecher Klier kündigte an, die Verwaltung prüfe nun Ausweichlösungen für die junge Frau.HK

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