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Landeshauptstadt: Stadt geht in Berufung

Bertiniweg: Verwaltung weist Kirschs Kritik zurück

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Nauener Vorstadt - Die Frage, ob die Stadt Potsdam Vorkaufsrechte der Anliegern des Bertiniweges missachtete, wird richterlich entschieden. Nachdem das Potsdamer Amtsgericht das Vorkaufsrecht in einem Eilverfahren bejaht hatte, will die Stadt Potsdam nun in Berufung gehen. „Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen“, teilte Stadtsprecherin Regina Thielemann auf PNN-Anfrage mit. Im April 2011 hatte die Stadt knapp 12 000 Quadratmeter Grundstücksfläche am Bertiniweg verkauft, ohne Anliegern, die in den 1990er Jahren mit Baugenehmigung der Stadt Eigenheime auf dem Pachtland errichteten, Vorkaufsrechte zu gewähren (PNN berichteten).

Indes weist die Stadt Vorwürfe des Stadtverordneten Wolfhard Kirsch (Bürgerbündnis) zurück. Kirsch hatte gegenüber den PNN den von ihm als zu gering empfundenen Kaufpreis von 75,40 Euro pro Quadratmeter kritisiert und erklärt, es läge entweder „hochgradiger Dilettantismus oder Korruption“ vor. Dazu die Stadtsprecherin: Es existiert ein Verkehrswertgutachten für das Terrain am Jungfernsee. Der Kaufpreis liege nicht unter diesem Verkehrswert.

In dem Gutachten vom Oktober 2010, auf das die Stadtsprecherin verweist, wurde noch von einem Bodenrichtwert von 260 Euro pro Quadratmeter ausgegangen. Die Gutachterin rechnete den Verkehrswert durch eine Vielzahl boderwertmindernder Aspekte auf 100 Euro pro Quadratmeter herunter. Das Ergebnis: 1,2 Millionen Euro für die knapp 12 000 Quadratmeter. Von diesem Wert rechnete die Stadt von sich aus nocheinmal 489 000 Euro ab, die die Käufer den Bungalowbesitzern laut einem weiteren Gutachten zu zahlen hätten.

In ihrem Stadtverordnetenantrag zum Verkauf argumentiert die Stadt, die Käufer hätten anstatt des so errechneten Verkehrswertes von 712 000 Euro sogar 875000 Euro geboten, 162 500 Euro mehr, und daher den Zuschlag erhalten. Vor Ort wohnende Anlieger gehen davon aus, dass real eine weit niedrigere Entschädigungssumme ausgereicht wurde. Unklar bleibt, warum zum Zeitpunkt des Verkaufs noch das 2010er Gutachten Basis der Verkehrswertermittlung war – sieht doch die 2011er Bodenrichtwertkarte 290 statt 260 Euro pro Quadratmeter vor, was bei 12 000 Quadratmetern bereits zu einer Kaufpreiserhöhung um 360 000 Euro berechtigt hätte. Guido Berg

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