Landeshauptstadt: Stadt muss alle B-Pläne überprüfen Urteil: Ausführlichere Umwelt-Infos nötig
Potsdam muss möglicherweise einige Bebauungspläne erneut auslegen. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli dieses Jahres, wonach die Anforderungen an sogenannte B-Pläne erhöht wurden.
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Potsdam muss möglicherweise einige Bebauungspläne erneut auslegen. Grund ist ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom Juli dieses Jahres, wonach die Anforderungen an sogenannte B-Pläne erhöht wurden. So müssen in den Plänen die Umweltinformationen ausführlicher als bislang dargestellt werden. Derzeit würden systematisch alle Potsdamer Bebauungspläne, die noch nicht rechtskräftig sind, überprüft, sagte ein Stadtsprecher. Für wie viele Pläne eine erneute Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt werden müsse, stehe voraussichtlich Ende November fest. „Sollten B-Pläne erneut angefasst werden müssen, so starten die entsprechenden Verfahrensschritte ab dem festgestellten Fehler neu“, sagte er. Für den Bebauungsplan für den Uferweg am Griebnitzsee, um den die Stadt seit Jahren mit einigen Anrainern ringt, treffe dies nicht zu, sagte der Sprecher. Dieser sei bereits seit 2012 rechtskräftig. Allerdings teilte die Stadtverwaltung kurz darauf mit, dass der B-Plan trotzdem rechtlich überprüft wurde – offenbar, um mögliche Klagen der Anrainer zu verhindern. „Nach einer ersten rechtlichen Prüfung ist der dortige B-Plan nicht betroffen“, wird der Uferwegbeauftragte Sven Klosa in einer Pressemitteilung zitiert. Gegenstand des Urteils sei eine Formulierung des Stadtbezirks Stuttgart-Degerloch gewesen, der nicht darauf hingewiesen hatte, für welche „Arten umweltbezogene Informationen verfügbar“ seien. Der B-Plan Griebnitzsee sei bezüglich der umweltbezogenen Informationen aber wesentlich umfassender. wik
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