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Warnschild. An der Remise wurde auf Naturdenkmäler hingewiesen.

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Landeshauptstadt: Stadt prüft Anzeige wegen Baumfällung Grundstück gehört zur Holding Pro Potsdam

Bornstedter Feld - Das komplette Verschwinden einer mehr als 100 Jahre alten geschützten Stiel-Eiche im Bornstedter Feld gibt der Stadt nach offiziellen Angaben weiter Rätsel auf. Der Eigentümer des Grundstückes sei zwar mittlerweile bekannt, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow am gestrigen Freitag auf PNN-Anfrage.

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Bornstedter Feld - Das komplette Verschwinden einer mehr als 100 Jahre alten geschützten Stiel-Eiche im Bornstedter Feld gibt der Stadt nach offiziellen Angaben weiter Rätsel auf. Der Eigentümer des Grundstückes sei zwar mittlerweile bekannt, sagte Stadtsprecher Jan Brunzlow am gestrigen Freitag auf PNN-Anfrage. Wer den Auftrag zur Fällung des Naturdenkmals gab, sei aber noch völlig unklar.

Der Vorgang müsse restlos aufgeklärt werden, betonte er. „Das geht bis zur Strafanzeige“, fügte er hinzu. Der Eigentümer des Grundstückes sei bereits um eine Stellungnahme gebeten worden. Für den Vorgang zeigte Brunzlow kein Verständnis: „Man kann nicht einfach ohne Genehmigung einen Baum fällen.“

Nach PNN-Informationen handelt es sich bei dem Eigentümer um das Unternehmen „Entwicklungsträger Bornstedter Feld“, eine Tochter der wiederum stadteigenen Bauholding Pro Potsdam. Dort war aber nach Angaben eines Sprechers am Freitag niemand mehr für eine Stellungnahme zu erreichen.

Nach bisherigen Informationen lag wohl bei den zuständigen Behörden ein Antrag auf Baumschnittarbeiten in dem Gebiet der Angermann-Remise bei der Stadt vor. Eine Baumfällung sei aber nicht beantragt worden. Auf dem Areal stehen mehrere der alten geschützten Eichen. Über eine Genehmigung der Schnittarbeiten sei noch gar nicht entschieden worden, betonte Brunzlow.

Die Fläche ist laut Bebauungsplan als öffentliche Parkanlage mit besonderem Schutzstatus ausgewiesen. 2005 nahmen die Stadtverordneten die Angermann-Remise sogar in die Liste der Potsdamer Naturdenkmäler auf – als eines von 53 Gehölzen stadtweit. Naturschützer sind deshalb verärgert über die ungeklärte Fällung und drohten ebenfalls mit einer Strafanzeige.

Der Gesetzgeber sieht harte Strafen vor: Laut Strafgesetzbuch kann die Beschädigung oder Zerstörung von Naturdenkmälern mit bis zu drei Jahren Gefängnis geahndet werden, bereits der Versuch ist strafbar. Das Brandenburgische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz sieht Geldbußen von bis zu 65 000 Euro vor.Stefan Engelbrecht

Stefan Engelbrecht

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