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Landeshauptstadt: Stadt riskiert Millionenklage

Bauverwaltung befürchtet juristische Verfahren, dennoch keine weitere Villen am Glienicker Horn gewollt

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Berliner Vorstadt - Beim Gerangel um die Bebauung des letzten Zipfels des Glienicker Horns nahe der Villa Kampffmeyer riskiert die Stadt möglicherweise Schadenersatzforderungen der Grundstückseigentümer in Millionenhöhe. Am Dienstagabend stimmte der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen einer Änderung des Bebauungsplanes für das Areal zu. Wenn die Stadtverordnetenversammlung diese Änderung beschließt, müsste das jetzige Bauland eine grüne Wiese bleiben.

Obwohl nach dem gültigen Bebauungsplan für diesen Teil der Berliner Straße eine Wohnbebauung möglich ist, hat die Stadt eine Veränderungssperre erlassen und einen zwischenzeitlich gestellten Bauantrag versagt. Gegen diese Entscheidung ist eine Klage des Bauherren anhängig. Die reguläre Frist der Veränderungssperre würde in diesem Jahr auslaufen. Im Ausnahme fall könnte sie laut Fachbereichsleiter Andreas Goetzmann noch um ein Jahr verlängert werden. Die Änderung des Bebauungsplanes verfolgt das Ziel, eine Bebauung der vier strittigen Baufelder mit weiteren Stadtvillen auch nach dem Auslaufen der Veränderungssperre zu verhindern.

Hintergrund ist die Lage der Baufelder im Bereich des Unesco-Weltkulturerbes. Nach Meinung der Stadt im Einvernehmen mit der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg sowie mit dem Landesamte für Denkmalpflege würde eine weitere Verdichtung am Glienicker Horn die Sicht-Wirkung vom Park Babelsberg aus erheblich beeinträchtigen.

Wie Stadtplanungschef Goetzmann Dienstagabend im Ausschuss für Stadtplanung und Bauen darstellte, habe der Eigentümer als Kompromiss angeboten, drei Baukörper „in reduzierter Form“ zu errichten. Diese Baukörper hätten erheblich weniger Baumasse als der gültige Bebauungsplan vorsehe. Nach Meinung der Denkmalspfleger der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten könne jedoch nur der „Fortfall jeglicher Bebauung“ dem Anliegen des Unesco-Weltkulturerbes gerecht werden.

„Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit folgt eine gerichtliche Überprüfung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg“, sagt Goetzmann voraus. Das habe zunächst keine Schadenersatzforderungen zur Folge. Sollte das Verwaltungsgericht die Änderung des Bebauungsplanes für rechtswidrig erklären, würde nämlich das alte Planungsrecht gelten und es könnte gebaut werden. Wenn nicht, drohe der Stadt eine Schadensersatzklage.

Günter Schenke

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