Landeshauptstadt: Stadt scheitert gegen GZP-Chef
Untreue-Ermittlungen gegen von Essen eingestellt
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Untreue-Ermittlungen gegen von Essen eingestellt Die Stadt Potsdam ist auch im zweiten Anlauf mit einem Strafverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Potsdamer Gesundheitszentrums (GZP), Hans-Joachim von Essen, gescheitert. Wie die Staatsanwaltschaft Potsdam dem Rechtsanwalt des Ende 2002 fristlos gekündigten Ex-Chefs mitteilte, sei das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue mangels Tatverdacht eingestellt worden. Oberbürgermeister Jann Jakobs hatte von Essen vorgeworfen, als Geschäftsführer des städtischen GZP „schwerwiegende Pflichtverletzungen“ begangen zu haben. Dies hatte von Essen immer bestritten. Vor dem Potsdamer Landgericht schlossen der Ex-Chef und die Stadt im Herbst 2003 einen Vergleich – dass die Stadt von Essen keine Möglichkeit gab, sich in einer zweiwöchigen Frist zu den Vorwürfen zu äußern, nannte Jakobs einen „Verfahrensfehler“. In dem gerichtlichen Vergleich wurde von Essens Kündigung als grundlos bezeichnet, die Stadt musste ihm eine sechsstellige Summe zahlen. Von Essen teilte mit, dass mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft jetzt gefragt werden müsse, weshalb er „lediglich auf Grund vager Behauptungen ohne sorgfältige Prüfung“ gekündigt wurde. Sämtliche Vorwürfe gegen ihn hätten sich als „bösartige Verleumdungen“ erwiesen. „Fast makaber“ sei, dass die Stadt erneut Berufung gegen das Ende der Ermittlungen eingelegt, diese nun aber wieder zurückgezogen habe. SCH
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