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Landeshauptstadt: Stadt unterliegt vor Gericht

Anwohner der Potsdamer Straße gewinnen Klage gegen die Stadt / Umstrittene Satzung nicht anwendbar

Stand:

Bornstedt - Die Anwohner der Potsdamer Straße müssen keine Beiträge für den Ausbau der Bundesstraße vor zehn Jahren zahlen. Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in einem Urteil die von der Stadt erhobenen Anwohnerbeiträge für unwirksam erklärt. Die nachträglich beschlossene Straßenausbaubeitragssatzung sei unwirksam, heißt es seitens des Gerichtes. Geklagt hatte eine Anwohnerin. Ob die Stadt nach nunmehr zehn Jahren Streit auf den Ausbaubeitrag verzichtet und die Niederlage als Grundsatzurteil für alle Fälle an der Potsdamer Straße bewertet, bleibt offen. „Das Urteil werde geprüft“, hieß es seitens der Verwaltung lediglich.

Bereits im Jahr 2006 hatte die damalige Baubeigeordnete Elke von Kuick-Frenz (SPD) erklärt: „Die Verwaltung hat einen Fehler gemacht.“ Im März 2007 sollte ein neuer Beschluss der Stadtverordneten die in der Kritik stehende Sonderbeitragssatzung kitten. Der Beschluss sollte rückwirkend gelten. Schon damals gab es Bedenken der Stadtverordneten, die Linke und die CDU hatten gar einen Verzicht der Beitragssätze für die strittigen Fälle gefordert. Christian Seidel (SPD) erklärte damals im Bauausschuss, Zielvorstellung der Mehrheit der Stadtverordneten sei, dass die Anwohner „honoriert bekommen, dass hier kein ganz sauberes Verfahren gelaufen ist“. Doch die Stadt argumentierte dagegen – und behielt nun unrecht. Das Gericht folgte der Argumentation der Klägerin und erklärte: Die Satzung „stellt keine taugliche Rechtsgrundlage für den streitgegenständlichen Bescheid dar“.

Für den Stadtverordneten Klaus Rietz, der selbst gegen eine Satzung der Stadt klagen will, geht es um grundsätzliche Dinge. Der Potsdamer habe ein Recht darauf vertrauen zu können, dass die Verwaltung ordentlich arbeitet, sagte er. Aber eine Diskussion und Bedenken mit den Worten „jeder kann dagegen klagen“ abzutun, wie es vereinzelt vorgekommen sei, sieht Rietz als nicht wirklich vertrauensbildend an.

In dem Fall in der Potsdamer Straße richtet sich die Klägerin gegen den Gebührenbescheid, weil bei der Berechnung der Gebühr ein Fehler vorgelegen habe. Der Ausbau der Straße zwischen Amundsenstraße und Kirche von 1998 bis 2002 sei in zwei Bauabschnitten erfolgt, argumentiert die Stadt. Also könne sie auch in einem Zug abgerechnet werden. Falsch, sagt das Gericht. Die Bauabschnitte 1 und 2 seien verschiedene Baumaßnahmen, „denn es fehlt den Baumaßnahmen insgesamt an einem zuvor festgelegten einheitlichen Ausbaukonzept“.

Die Entscheidung zugunsten der Anwohner dürfte den Klägern gegen die Beitragsbescheide beim Ausbau der benachbarten Florastraße zuversichtlich stimmen. Sie argumentieren, dass sie vor einem Ausbau der Straße nicht über den Ausbau informiert worden sind, so wie es die Satzung vorschreibt. Darüber wird das Verwaltungsgericht noch zu befinden haben. Jan Brunzlow

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