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Landeshauptstadt: Stadt will 40 Bootshäuser und 16 Stege am Griebnitzsee-Ufer genehmigen

Babelsberg - Die Stadtverwaltung legt am kommenden Mittwoch den Entwurf für den neuen Griebnitzsee-Bebauungsplan vor. Der erste Plan war im Mai 2009 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) für unwirksam erklärt worden.

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Babelsberg - Die Stadtverwaltung legt am kommenden Mittwoch den Entwurf für den neuen Griebnitzsee-Bebauungsplan vor. Der erste Plan war im Mai 2009 vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) für unwirksam erklärt worden. Mit dem Bebauungsplan will Potsdam einen öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee durchsetzen; der bisherige Weg auf dem ehemaligen Postenweg der DDR-Grenzer ist bereits seit mehr als anderthalb Jahren von einigen Ufer-Anrainern gesperrt. Zum Urteil des OVG hatte auch geführt, dass Potsdam beim ersten Bebauungsplan die Rechte der Privateigentümer nicht ausreichend beachtet habe. Dies soll jetzt anders werden: Die Stadt will jetzt am Griebnitzsee-Ufer 40 Bootshäuser und 16 Stege genehmigen. Bisher waren Bootshäuser nur dort zulässig, wo sie historisch belegbar waren. Diese Regelung war jedoch auch als nicht korrekt angemahnt worden. Am Mittwoch soll das Stadtparlament beschließen, dass der neue Bebauungsplanentwurf öffentlich ausgelegt wird. SCH

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