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Akten geschlossen, Fragen offen: Der Bertiniweg erregt die Gemüter.

© M. Thomas

Landeshauptstadt: Stadtverordnete wollen Grundbuchakten sehen

Bertiniweg-Verkauf: Nach Absage des Amtsgerichtes bestehen SPD und CDU auf Kontrollrechte

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Nauener Vorstadt - Die SPD-Fraktion beantragt einen Stadtverordnetenbeschluss zugunsten einer generellen Einsichtnahme des Stadtparlaments in die Akten des am Potsdamer Amtsgericht angesiedelten Grundbuchamtes im Zuge von Grundstücksver- oder -ankäufen durch die Landeshauptstadt Potsdam. Der Vorstoß ist eine Reaktion auf die Ablehnung eines Antrages des Stadtverordneten Pete Heuer (SPD) auf Einsicht in die beim Grundbuchamt befindlichen Akten zum umstrittenen Verkauf von Grundstücken am Bertiniweg durch die Stadt Potsdam.

Das Potsdamer Amtsgericht hatte Heuer mitgeteilt, es weise seinen Antrag auf Akteneinsicht zurück, da zwar die Stadtverordnetenversammlung eine Kontrollfunktion gegenüber der Stadtverwaltung ausübe, nicht aber der einzelne Stadtverordnete. Daher habe Heuer ein für eine Grundbuch- und Grundakteneinsicht erforderliches berichtigtes Interesse „somit nicht nachweisen können“.

In der Begründung seines Stadtverordnetenantrages schreibt SPD-Fraktionschef Mike Schubert, er wolle nicht auf die „unrichtige Rechtsauffassung“ des Gerichts eingehen, sondern durch einen Beschluss des Stadtparlaments das Einsichtsrecht an jeden Stadtverordneten grundsätzlich übertragen. Der Antrag an die Stadtverordnetenversammlung am 25. Januar ist aussichtsreich, die CDU-Fraktion hat sich dem Anliegen bereits angeschlossen.

Hintergrund des Akteneinsichtsbegehrens ist ein außergewöhnlich schnelles Agieren des Grundbuchamtes im September 2011. Die Stadt hatte im Frühjahr 2011 knapp 12 000 Quadratmeter Fläche am Bertiniweg an die Potsdamer BTW GmbH verkauft. Eine Familie, die auf dem vormaligen Pachtland ein Haus gebaut hatte, klagte beim Amtsgericht auf Wahrung ihres Vorkaufsrechtes gemäß Schuldrechtsanpassungsgesetz. Der Verhandlung saß Amtsgerichtspräsidentin Christiane Dreusicke vor. Die Richterin gab den Pächtern in dem Eilverfahren recht, ließ sich aber für die Verkündung ihrer Entscheidung und ihren Antrag auf Eintragung der Vorkaufsrechte ins Grundbuch eine Woche Zeit. Just in dieser Woche erlangte der Kaufvertrag mit den Worten der Stadtverwaltung in Beantwortung einer gestrigen PNN-Anfrage die „Umschreibungsreife“ – die BTW GmbH hatte den Kaufpreis gezahlt, die Stadt bestätigte dies dem Notar des Kaufvertrages vom Frühjahr und dieser beantragte daraufhin den Eintrag der BTW GmbH als neue Eigentümerin, die Stadt Potsdam wurde als Eigentümerin gestrichen. Dadurch kam der Eilantrag der Richterin Dreusicke – in ihrer Funktion als Amtsgerichtspräsidentin auch Amtschefin des Grundbuchamtes – zu spät, der Kaufvertrag war bereits vollzogen. Das Amtsgericht hatte den PNN dazu mitgeteilt, es liege im Ermessen der Richterin, wann sie ihre Urteile verkünde.

Bereits in der von der Stadt bemühten Revision der Entscheidung vor dem Landgericht fiel die zügige Aktion auf. Der Vorsitzende Richter Odenbreit äußerte sich „freudig erstaunt über die schnelle Arbeit des Grundbuchamtes“. Guido Berg

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