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Landeshauptstadt: Stasi-Check in der CDU nicht möglich Unterlagenbehörde verweist auf Rechtslage

Der Debatte in der Potsdamer CDU um die DDR-Vergangenheit ihres neu gewählten Beisitzers Rüdiger Otto fehlt die juristische Grundlage. „Parteien dürfen ihre Funktionäre nicht auf eine Mitgliedschaft bei der Staatssicherheit überprüfen lassen“, sagte am Dienstag die Sprecherin der Stasi-Unterlagenbehörde, Dagmar Hovestädt, den PNN auf Anfrage.

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Der Debatte in der Potsdamer CDU um die DDR-Vergangenheit ihres neu gewählten Beisitzers Rüdiger Otto fehlt die juristische Grundlage. „Parteien dürfen ihre Funktionäre nicht auf eine Mitgliedschaft bei der Staatssicherheit überprüfen lassen“, sagte am Dienstag die Sprecherin der Stasi-Unterlagenbehörde, Dagmar Hovestädt, den PNN auf Anfrage. Dieser Grundsatz gelte seit einer Novellierung des Stasiunterlagengesetzes vor sieben Jahren, so die Sprecherin. Offener sei dies etwa bei Abgeordneten in Parlamenten oder Richtern geregelt.

Wie berichtet hatten sich nach dem Kreisparteitag der CDU am vergangenen Freitag mehrere Chefs von Ortsverbänden und die Junge Union „auf das Schärfste“ von der Personalie Rüdiger Otto distanziert – wegen dessen angeblich fragwürdiger Vergangenheit als Offizier in der Nationalen Volksarmee (NVA) und seiner freiwilligen SED-Mitgliedschaft. Angesichts von Ottos Vergangenheit sei die Glaubwürdigkeit der CDU gefährdet, hieß es weiter. Sie forderten zudem eine Überprüfung des CDU-Manns durch die Stasi-Unterlagenbehörde. Der neu gewählte Vorstand der CDU hatte das am Montag zurückgewiesen. „Wir vertrauen unseren Mitgliedern und deren Angaben“, hatte CDU-Chefin Katherina Reiche erklärt. Otto bestreitet eine Stasi-Mitarbeit – in seiner Funktion bei der DDR-Armee sei er aber dienstlich verpflichtet gewesen, mit diesen Leuten zusammenzuarbeiten. HK

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