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Landeshauptstadt: Steffens kehrt zurück

Stadt stellt Ex-Tiefbauchef wieder ein

Stand:

Im Streit um die Wiedereinstellung des geschassten Tiefbauchefs Frank Steffens gibt die Stadtverwaltung dem wachsenden juristischen Druck offenbar nach. Im nicht öffentlichen Teil des Hauptausschusses erklärte die Verwaltung am Mittwochabend nach PNN-Informationen, der ehemalige Fachbereichsleiter werde wieder eingestellt. Art des Jobs und Zeitpunkt der Wiedereinstellung blieben allerdings offen.

Das Rathaus reagiert mit diesem Schritt offenbar auf eine neuerliche Schlappe vor Gericht: Das Potsdamer Arbeitsgericht habe am 12. Dezember ein Zwangsgeld in Höhe von 6000 Euro gegen die Stadtverwaltung verhängt, sagte Steffens’ Rechtsanwalt Michael Tscherch auf PNN-Anfrage. Sollte die Stadt die Vollstreckung verweigern, droht Oberbürgermeister Jann Jakobs (SPD) eine zwölftägige Zwangshaft. Sie ist allerdings theoretischer Natur, denn sie würde nur dann angeordnet, wenn die Stadt nachweislich pleite sei, so Tscherch.

Im vergangenen Herbst waren nach Angaben des Anwalts Verhandlungen über einen außergerichtlichen Vergleich zwischen Steffens und der Stadtverwaltung gescheitert. Das Rathaus stellte daraufhin Anfang November seine Gehaltszahlungen an seinen ehemaligen Fachbereichsleiter für Grün- und Verkehrsflächen ein. Steffens klagte umgehend vor dem Arbeitsgericht auf Vollstreckung – das Gericht gab ihm Recht.

Eigentlich hätte die Stadt Steffens bereits seit August vergangenen Jahres wieder beschäftigen müssen. Damals hatte er in zweiter Instanz einen Prozess vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg gewonnen. Die Kammer hatte eine Klausel für nichtig erklärt, wonach die Stadt leitende Angestellte ohne Angabe von Gründen mit auf vier Jahre befristeten Arbeitsverträgen ausstattet. Dies sei dann rechtlich unzulässig, wenn die Führungskräfte – wie in Steffens’ Fall – außertariflich bezahlt werden, so das Gericht. Die Stadt hat gegen das Urteil beim Bundesarbeitsgericht Revision eingelegt. Mit einer Entscheidung sei zum Jahresende zu rechnen, so Tscherch. Der Rechtsanwalt hat unterdessen bereits eine weitere Klage gegen die Stadt angestrengt. Vor dem Potsdamer Arbeitsgericht will Tscherch die Fortzahlung von Steffens’ Gehaltszahlungen erstreiten.

Die inzwischen zwei Jahre währende Auseinandersetzung begann nach der Amtseinführung von Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne). Dieser sah in Steffens den Hauptschuldigen für die Kostenexplosion bei der Sanierung der Humboldtbrücke, mahnte ihn erst ab und strafversetzte ihn dann zu einem kommunalen Eigenbetrieb. Steffens wehrte sich erfolgreich – Abmahnung und Degradierung mussten nach einem Gerichtsurteil zurückgenommen werden.

Für ihre harte Linie in der Auseinandersetzung erntet die Verwaltung inzwischen Kritik. Im Rathaus herrsche eine „sehr lässige Haltung“, wenn öffentliches Geld für Prozesse und Anwälte ausgegeben werde, sagte Bürgerbündnis-Fraktionschefin Ute Bankwitz. pee

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