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Landeshauptstadt: Stellplatz-Nachweis ab drei Wohnungen

Potsdam arbeitet eigene Satzung aus / 8000 Euro Stellplatzabgabe in der Innenstadt

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Potsdam arbeitet eigene Satzung aus / 8000 Euro Stellplatzabgabe in der Innenstadt Die neue brandenburgische Bauordnung macht“s möglich: Ab 2005 brauchen Bauantragsteller nur noch in dem Umfang einen Nachweis von Stellplätzen zu führen, wie dies die Satzung der Stadt vorsieht. Letztere arbeitet die Verwaltung derzeit aus. Die Stadt befindet sich bei der Forderung nach Stellplätzen bei Bauvorhaben in der Zwickmühle. Einerseits will sie die Bautätigkeit durch überzogene Forderungen nicht bremsen, andererseits muss sie auch dem öffentlichen Interesse entsprechen und Parkplätze schaffen. Beigeordnete Elke von Kuick-Frenz und Fachbereichsleiter Andreas Goetzmann stellten gestern die Grundzüge der neuen Satzung der Presse vor. Danach wird für Gebäude mit weniger als drei Wohneinheiten künftig kein Nachweis mehr gefordert. „Wir gehen davon aus, dass beim Bau eines Einfamilienhauses die Unterbringung der Fahrzeuge in alleiniger Verantwortung der Bauherren gewährleistet werden kann“, meint von Kuick-Frenz. In dichter bebauten Gebieten, die oft schon aus der Vergangenheit heraus ein Defizit an Parkraum haben, soll aber nach wie vor dafür Sorge getragen werden, dass neu entstehender Bedarf auf den Baugrundstücken gedeckt wird. Fachbereichsleiter Goetzmann nennt die Forderungen: Ab drei Wohneinheiten mit weniger als hundert Quadratmetern Fläche müssen ein Stellplatz, bei über hundert Quadratmetern zwei Stellplätze pro Wohnung nachgewiesen werden. Im Übrigen wird der Stellplatzbedarf – wie schon bisher – an den Flächen von Nutzungen oder an Besucherkapazitäten von Einrichtungen festgemacht. So ist für vierzig Quadratmeter Bürofläche ein Stellplatz nachzuweisen, für Seniorenwohnanlagen ein Stellplatz je fünf Wohnungen, für Hotels ein Stellplatz je drei Betten, für Wochenendhaus- oder Kleingartenanlagen ein Stellplatz je zwei Parzellen. In Gebieten, in denen ein besonderes städtebauliches Interesse besteht und in denen es gleichzeitig schwierig ist, Stellplätze nachzuweisen, will die Verwaltung gewissermaßen ein Auge zudrücken. Hier sollen nämlich die Schlüsselzahlen reduziert werden, um die Investitionen nicht noch zusätzlich zu erschweren. Doch das dürfte eher die Ausnahme bleiben, weil dadurch eine nicht unwesentliche Einnahmequelle verloren gehen würde. Wenn ein Bauherr nämlich den geforderten Stellplatz nicht nachweisen kann, darf er sich durch Zahlung eines nicht unerheblichen Betrages unter Umständen freikaufen. Dabei kostet ein nicht nachweisbarer Stellplatz in ländlichen Ortsteilen 3125 Euro, im Kern der Potsdamer Innenstadt sogar 8000 Euro. Das auf diese Weise eingenommene Geld soll zweckgebunden verwendet werden, zum Beispiel für den Bau von Stellplatzanlagen. So wurde aus diesem Topf die Tiefgarage unter dem Luisenplatz maßgeblich finanziert. G. Schenke

G. Schenke

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