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Aus dem GERICHTSSAAL: Stieftöchter sexuell missbraucht

Drei Jahre Haft für einstigen Bürgermeister

Stand:

Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft wiegt schwer. Mario M.* (55) soll seine beiden Stieftöchter über einen langen Zeitraum sexuell missbraucht haben. Zwischen Oktober 1990 und Herbst 1995 – so die Anklage – habe der einstige Bürgermeister eines kleinen Dorfes im Brandenburgischen die Kinder regelmäßig an intimen Stellen berührt, sich von der Älteren selbst sexuell stimulieren lassen. Die Mädchen brauchten lange, sich über die weit zurückliegenden Vorfälle klar zu werden, erstatteten erst vor einiger Zeit Anzeige.

„Ich bin überrascht und betroffen von diesen Vorwürfen“, lässt der damals mit einer Potsdamerin Verheiratete vor dem Schöffengericht über seine Anwältin verlesen. „Ich wollte den Kindern ein guter Vater sein.“ Es habe flüchtige Berührungen, auch laxe Bemerkungen über die körperliche Entwicklung der Mädchen gegeben. Allerdings sei er nie auf die Idee gekommen, dass dies „strafrechtlich relevant“ sein könne. Er selbst sei dadurch nie sexuell erregt gewesen. „Es tut mir leid, wenn ich den Kindern damit geschadet habe.“ Das reicht dem Staatsanwalt nicht. „Sie eiern herum. Haben Sie die Mädchen im Genitalbereich angefasst, auch mal etwas intensiver?“, bohrt er nach. Mario M. wirkt nervös, schiebt die Brille auf die Nase, reißt sie im nächsten Moment wieder herunter. „Sie haben nie gesagt, dass sie das nicht wollen“, entgegnet er. „Es war eine vertraute Geste.“ Bereits in seiner Kindheit habe er nicht einschlafen können, bevor er seiner Schwester in den Schritt gefasst habe. Während der ersten Ehe habe er dann seinen leiblichen Töchtern auf diese Weise Gute Nacht gesagt. „Sind Sie sicher, dass mit Ihrer sexuellen Entwicklung alles stimmt?“, fragt der Staatsanwalt. Der Angeklagte entgegnet: „Ich habe die Kinder nicht als Ersatzfrauen angesehen. Vielleicht wollte ich ihnen nur meine Zuneigung zeigen.“

„Ich habe mich geekelt und geschämt“, erinnert sich Katharina M. * (inzwischen 25) im Zeugenstand. „Als es anfing, war ich noch nicht einmal neun Jahre alt.“ (Diese Übergriffe sind inzwischen verjährt und nicht mehr Gegenstand der Anklage.) Detailliert, wenn auch aufgeregt, berichtet sie von regelmäßigen „Besuchen“ ihres alkoholisierten Stiefvaters in ihrem Bett, erst in der Waldstadt-Wohnung, danach in der Villa in der Nähe des Griebnitzsees, die ihn erregten. „Das brennt sich ein wie ein Tattoo.“ Die jetzt 23-jährige Schwester Karoline hat nur noch diffuse Vorstellungen, was ihr im Alter zwischen acht und zehn Jahren geschah . Das Gericht stellt die sie betreffenden fünf Anklagepunkte ein. „Es bleiben immer noch 28 Handlungen“, betont der Ankläger, beantragt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Dem schließt sich das Gericht an. (*Namen geändert.) Hoga

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