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Landeshauptstadt: Strafanzeige gegen Exner

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Uferstreit am Griebnitzsee

Stand:

Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Uferstreit am Griebnitzsee In der Auseinandersetzung um die Ufergrundstücke am Griebnitzsee haben Anwohner Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Finanzbeigeordneten Burkhard Exner gestellt. In der Beschwerde, die auch der Kommunalaufsicht des Innenministeriums zugestellt wurde, werden schwere Vorwürfe gegen Exner und Anwälte erhoben, die die Stadt bei den Verhandlungen mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und erwerbswilligen Anwohnern vertreten. Außerdem haben Anwohner Strafanzeige gegen Exner und eine Anwältin wegen des Verdachts des „Prozessbetruges“ gestellt. Laut Dienstaufsichtsbeschwerde sollen Exner und der städtische Anwalt Uwe Graupeter die Stadtverordneten über die rechtliche Situation der Stadt beim Erwerb der Grundstücke „kontinuierlich falsch informiert“ und somit zu Beschlüssen veranlasst haben, die das Vermögen der Stadt Potsdam schädigen. So hätten städtische Anwälte „genau gewusst“, dass die Stadt Potsdam – die am Griebnitzsee einen öffentlichen Uferpark anlegen möchte – kein Vorkaufsrecht für die ehemaligen Mauergrundstücke habe. Doch Exner habe gegenüber den Stadtverordneten sowohl von einem Vorkaufsrecht der Stadt gesprochen wie auch davon, dass für den Uferweg eine öffentliche Widmung bestehe. Dies sei von den Gerichten widerlegt worden bzw. werde widerlegt, was die Stadt „erhebliche Gerichts- und Anwaltskosten kosten wird“. Mittlerweile würden Exner und Graupeter ihre Argumentation auf ein Betretungsrecht laut Naturschutzgesetz verlegen, um die öffentliche Nutzung des Ufers sicherzustellen, heißt es in der Aufsichtsbeschwerde weiter. Das öffentliche Betretungsrecht laut Naturschutzgesetz gelte für Außenbereiche. Doch gehe die Verwaltung beim Griebnitzsee „schon seit langem intern davon aus, dass es sich um einen Innenbereich handelt“. Wie es weiter heißt, seien dem Datenschutz und der Amtsverschwiegenheit unterliegende Daten von Anwohnern, „die nur dem Bereich des Herrn Exner vorliegen“, an die Presse weitergegeben worden. Außerdem würden Korrespondenzen verschiedener Ämter mit Anwohnern nur noch über Exner und das Rechtsamt geführt. Diese „Sonderbehandlung“ entspreche „nicht dem Ablauf einer rechtsstaatlichen Verwaltung“. Am Freitag stehen vor dem Landgericht einstweilige Verfügungen, die die Stadt am Amtsgericht erwirkt hatte, zur Verhandlung. Die Stadt hatte erreicht, dass in die Grundbücher jener Grundstücke am See, die bereits verkauft wurden, Eigentumsvormerkungen der Stadt eingetragen wurden. Dadurch konnten auch Grundstücksverkäufe der Bima an Uferanwohner nicht vollzogen werden. Im Zusammenhang mit den erwirkten Verfügungen haben Anwohner Strafanzeige gegen Exner und eine Anwältin gestellt. So sollen die einstweiligen Verfügungen durch die „Vorlage von falsch zusammengestellten Anlagen“ erreicht worden sein. Wie es in der Dienstaufsichtsbeschwerde weiter heißt, habe die Anwältin ihr „Versehen“ gegenüber dem Gericht eingeräumt. Exner sagte gestern, er fühle sich durch die Beschwerde in seiner Arbeit „nicht beeinträchtigt“. Den Verhandlungen werde dies sicher „nur wenig nützen“. ERB

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