Aus dem GERICHTSSAAL: Strafbarer Drogenbesitz
Handel war dem Angeklagten nicht nachzuweisen
Stand:
Ein Rauschgifthändler – wie angeklagt – ist Tom T.* (23) wohl nicht, befand Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode nach Abschluss der Beweisaufnahme. Deshalb darf er die bei einer Hausdurchsuchung am 15. April sichergestellten 1690 Euro in „szenetypischer Stückelung“, also Fünf-, Zehn- und Zwanzig-Euro-Scheine, auch behalten. Eingezogen wurden allerdings 28 Gramm Marihuana in fünf Portionstütchen im Gesamtwert von 200 Euro. „Die waren für den Eigenbedarf“, versichert der Potsdamer. „Ich habe damals ein Gramm proTag konsumiert.“ Doch Drogenbesitz ist auch strafbar. Tom T. wird deshalb zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.
Die Ermittler kamen dem gelernten Maurer durch die Observation eines „größeren Fisches“ auf die Spur. Sie hörten monatelang dessen Telefon ab, schlugen schließlich zu, als dieser die Lieferung eines Kilos Marihuana aus Holland im Wert zwischen 3000 und 3800 Euro erwartete. Bei der Auswertung der Telefonmitschnitte stellte sich heraus, Tom T. fungierte offenbar als Qualitätsprüfer. Eine Lieferung ging auf sein Betreiben an den niederländischen Händler zurück. „Wir fanden keinen Hinweis darauf, dass Tom T. Drogen veräußert hat“, stellte ein als Zeuge geladener Polizeibeamter klar.
Die bei der Wohnungsdurchsuchung gefundene Feinwaage habe er ausschließlich genutzt, um nachzuprüfen, dass er beim privaten Rauschgiftkauf nicht übers Ohr gehauen wurde, erklärt Tom T., der bereits wegen Sachbeschädigung und gefährlicher Körperverletzung auffiel. Und in der Kaffeemühle mit „Anhaftungen drogenverdächtiger Substanzen“ habe er das „Gras“ gemahlen, um es unter den Tabak mischen zu können. Zu widerlegen ist ihm das nicht, ebenso wenig wie die Behauptung, er habe seiner Mutter im Herbst vorigen Jahres 1000 Euro für eine Kaution geborgt. Das Geld habe sie ihm kurz vor der Durchsuchung seiner Räumlichkeiten zurückerstattet. „Der Rest stammt aus dem Verkauf eines alten Fernsehers. Außerdem habe ich damals bei Bekannten gejobbt, weil ich arbeitslos war“, so Tom T.
Seine vor Gericht gehörte Mutter bestätigt die Aussage des Sohnes. „Ich wollte eine neue Wohnung mieten. Dafür brauchte ich die Kaution.“ Das Geld habe sie Tom T. ein oder zwei Tage vor der Durchsuchung zurückgegeben. „Es waren eine Menge Scheine. Ich musste mir die Summe erst zusammensparen“, begründet die Frau die Kleinteiligkeit der Summe. „Die Stückelung des Geldbetrages reicht für den Tatnachweis des Rauschgifthandels nicht aus“, befindet der Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft. „Ein gewisser Verdacht bleibt dennoch im Raum stehen.“ (*Name geändert.) Hoga
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