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Landeshauptstadt: Strafbefehl im Fall Ermyas M.

Ex-Angeklagter soll illegal Waffe im Auto gehabt haben

Stand:

Gegen den im Fall Ermyas M. freigesprochenen damaligen Hauptangeklagten liegt nach Angaben seines Verteidigers ein Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz vor. Ein Verfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bei der Festnahme seines Mandanten im April 2006 sei dagegen eingestellt worden, sagte Anwalt Matthias Schöneburg auf Anfrage. Er werde sich mit seinem Mandanten noch beraten, ob dieser den Strafbefehl über eine Geldstrafe von etwa 300 Euro annimmt. „Ich tendiere dazu.“ Beamte hatten damals eine Schreckschusswaffe im Auto des Mannes entdeckt.

Die beiden Verfahren waren zunächst im Hinblick auf die schwerer wiegenden Vorwürfe im Ermyas-Fall eingestellt worden. Die Staatsanwaltschaft hatte erklärt, dass sie von Amts wegen nach dem Freispruch des 30-Jährigen dazu verpflichtet gewesen sei, wieder zu ermitteln. Schöneburgs Mandant war am 15. Juni vom Vorwurf freigesprochen worden, den dunkelhäutigen Ermyas M. am Ostersonntag 2006 am Bahnhof Charlottenhof mit einem Faustschlag niedergestreckt und lebensgefährlich verletzt zu haben. Die Indizien für seine Täterschaft seien nicht verschwunden, für eine Verurteilung jedoch nicht tragfähig, hieß es. dpa/PNN

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