Aus dem GERICHTSSAAL: Straftaten am laufenden Band Bewährungsstrafe für geständigen 20-Jährigen
Ostern in Freiheit! Robert R.
Stand:
Ostern in Freiheit! Robert R.* hatte gehofft, nach der Verhandlung nicht mehr zurück in die Zelle zu müssen. Die Staatsanwaltschaft hatte den vorbestraften 20-Jährigen bereits vor einiger Zeit wegen besonders schweren Diebstahls, Körperverletzung, Bedrohung, Ladendiebstahls und falscher Verdächtigung angeklagt. Doch als der Prozess vor dem Jugendschöffengericht stattfinden sollte, erschien der Potsdamer nicht. Er tauchte einfach ab, wurde deshalb per Haftbefehl gesucht – und gefunden. Zwei Monate lang saß Robert R. in der JVA Wriezen. Am Donnerstag gab es einen neuen Termin. In Handschellen wurde der schmächtige junge Mann in den Gerichtssaal geführt. „Die Zeit im Gefängnis war die reinste Folter“, beklagte sich der Angeklagte. So etwas wolle er nie wieder erleben und nunmehr reinen Tisch machen. Sein Geständnis und die Bereitschaft, dem Leben endlich einen Sinn zu geben, bewogen das Gericht, die verhängte Jugendstrafe von zehn Monaten zur Bewährung auszusetzen.
„Das stimmt alles so, wie es in der Anklage steht“, räumte Robert R. die Einbrüche in „Clärchens Tanzcafe´“ im August 2011 sowie in die Kita „Pfiffikus“ ein. Im Tanzlokal habe er nichts Mitnehmenswertes gefunden, aus der Kita einen Computer mitgehen lassen. Aus Hunger und Geldnot habe er im Juni und Juli vorigen Jahres Lebensmittel und Getränke in einem Supermarkt Am Schlaatz gestohlen. Auch den ihm angelasteten körperlichen Zusammenprall mit einer Sozialarbeiterin der Einrichtung, in der seine Mutter betreut wird, habe es am 14. Januar 2013 gegeben. „Ich hatte dort Hausverbot, wollte aber meine Mutter sehen. Als die Angestellte mich entdeckte, hielt sie mich fest und wollte die Polizei rufen. Da habe ich mich losgemacht“, begründete der seit seinem zehnten Lebensjahr im Heim Aufgewachsene die blauen Flecken an den Armen der Frau.
„Dass ich angedroht habe, die Familie meiner damaligen Freundin zu töten, stimmt aber nicht“, versicherte Robert R. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, am 23. Januar vorigen Jahres Strafanzeige wegen schweren Raubes bei der Polizeiwache Brandenburg/Havel erstattet zu haben. Gegenüber den Beamten soll er behauptet haben, er sei von drei Personen aus dem Umfeld der Familie bedroht, geschlagen und zur Herausgabe seines Handys gezwungen worden sein. Das stimmte so nicht. Im Gegenzug erklärte die Mutter seiner Ex-Freundin, Robert H. habe sie und die Kinder mit dem Tode bedroht. „Das war gelogen. Ich bin später noch mal zur Polizei und habe das richtiggestellt“, sagte die als Zeugin Geladene aus.
Zum Zeitpunkt der Taten stand Robert R. unter Bewährung. Er war obdachlos, lebte bei Kumpels oder einer Freundin in Berlin. Der Kontakt zu seinem Bewährungshelfer ließ zu wünschen übrig. „Er hat einfach keine Hilfsangebote angenommen und sich permanent selbst überschätzt“, so der Bewährungshelfer. „Ich denke, in den letzten zwei Monaten hat er begriffen, wie die Uhr auch ticken kann.“ (*Name geändert.) Hoga
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