Landeshauptstadt: Strandbad-Streit ist hausgemacht
Stadt hatte Einspruch gegen Grundstücksübertragung an das Land vergessen – Kritik am Liegenschaftsamt
Stand:
Babelsberg - Die Situation um das Strandbad Babelsberg ist seit gestern zumindest rechtlich geklärt. Die Hälfte des Badgrundstücks gehört der Stadt, die andere Hälfte der Schlösserstiftung. Laut Verwaltungsrichter Wilfried Hamm besitzt die Stadt nun 4000 Quadratmeter Wasser und ein halbes Freibadgrundstück, aber keinen Wasserzugang. Denn an der städtischen Seite ist kein Sand an der Uferzone. „Wie soll es nun weitergehen?“, fragte Hamm. Will die Stiftung nun an der Grundstücksgrenze stehen und die Badegäste, die die Wiese betreten, mit Bußgeldern belegen?
Weder die Vertreter der Stadtwerke als Betreiber des Bades noch die Schlösserstiftung hatten gestern eine Antwort auf die naheliegendste Frage nach der Zukunft. Bei den letzten Unterhaltungen zwischen Oberbürgermeister Jann Jakobs und Stiftungs-Generaldirektor Hartmut Dorgerloh seien die Grundstücksfragen ausgegrenzt worden, hieß es. Von verschiedenen Deals zwischen Stadt und Stiftung war dabei gestern im Gericht die Rede: Die Stadt gibt dies, wenn die Stiftung auf jenes verzichtet. Bislang sei jedoch noch kein Grundstückstausch zustande gekommen. Im Verhandlungspool steht unter anderem das Grundstück des früheren Hans Otto Theaters in der Zimmerstraße.
Die jetzige Situation am Strandbad ist jedoch hausgemacht. Hamm kritisierte das Vorgehen des städtischen Liegenschaftsamtes. „Diese Situation müsste dem Liegenschaftsamt kräftig um die Ohren gehauen werden“, so der Richter. Denn die Stadt hatte es 1993 versäumt, sich das Grundstück des Strandbades zu sichern und gegen die Zuordnung durch die Treuhand an das Land vorzugehen. Erst zehn Jahre später sei dies passiert, da bestand jedoch Rechtsschutz. Die Treuhand hatte ein Grundstücksteil des seit DDR-Zeiten bestehenden Strandbades an das Land, das andere später der Stadt zugeordnet. Die Schlösserstiftung klagte gegen die Vergabe, die Klage wurde gestern abgewiesen. Die Justiziarin der Schlösserstiftung Roswitha Senger argumentierte mit dem öffentlichen Auftrag der Stiftung. Die Parks sollen wieder hergestellt werden. Dafür werde im Park Babelsberg beispielsweise die Uni von ihrem Standort verschwinden und auch die Wassersportanlage nahe der Humboldtbrücke in den nächsten 15 Jahren weichen. Selbst das Strandbad steht seitens der Stiftung zur Disposition. Die Bäderlandschaft Potsdam GmbH erklärte hingegen gestern, es seien bereits andere Varianten für ein Strandbad geprüft worden, doch keine habe sich als tauglich erwiesen. Daher setze man weiter auf das Strandbad Babelsberg. Das Bad hat derzeit eine Fläche von 26 000 Quadratmetern, knapp die Hälfte gehört der Stadt. Durch das Freibad werde aber die Wiederherrichtung des historischen Weges entlang des Wasser sowie des „Drives“ verhindert, so die Stiftung in ihrer Klagebegründung.
Dabei wurde der Ton gestern schärfer. Die Justiziarin drohte, dass die Stiftung kein Bad auf ihrem Grundstück mehr zulasse, wenn die Stadt Eigentümerin der anderen Grundstückshälfte wird. Zudem könne vielleicht die Ver- und Entsorgung nicht gesichert werden, da vielleicht die Müllwagen die Wege nicht mehr befahren dürften. Dem widersprach Wilfried Hamm. Der Denkmalschutz dürfe nicht alles verhindern. Auch die Stiftung befahre die Wege mit größeren Fahrzeugen, um die Garten- und Baumpflege zu gewährleisten. Zudem würden grundsätzlich Stadt und Stiftung gleiche Interessen verfolgen: den Schutz des Welterbes.
Der Park Babelsberg wurde 1936 in die Obhut Preußens übergeben, die Schlösserverwaltung sei aber niemals als Eigentümerin eingetragen worden. Zudem vertreten die Verwaltungsrichter die Auffassung, dass die heutige Schlösserstiftung juristisch gesehen keine Rechtsnachfolgerin der 1969 gegründeten „Staatlichen Schlösser und Gärten Sanssouci“ ist.
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: