zum Hauptinhalt

Landeshauptstadt: Straßenbahnverein gewinnt Unterlassungsklage gegen Doege

Nahverkehrsberater darf Vorwürfe nicht wiederholen / Urteil im Hauptsacheverfahren steht noch aus

Stand:

Der Hamburger Nahverkehrsberater Dieter Doege darf seine Behauptungen im Zusammenhang mit der Restaurierung einer historischen Straßenbahn in Potsdam nicht wiederholen. Dem Antrag auf Unterlassung, der vom betroffenen Verein Historische Straßenbahn Potsdam e.V. gestellt worden war, hat das Landgericht Berlin gestern stattgegeben. Das teilte eine Mitarbeiterin der Pressestelle der Berliner Zivilgerichtsbarkeit den PNN gestern auf Anfrage mit.

Doege, der längere Zeit in Potsdam für den Verkehrsbetrieb (ViP) als Nahverkehrsberater tätig war, hatte im Februar Anzeige gegen den Verein erstattet. Der Verein hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Straßenbahn aus dem Jahr 1907 denkmalgerecht wiederaufzubauen – Kostenpunkt rund 300 000 Euro. Doege hatte behauptet, der Verein habe durch „vorsätzlich gemachte Falschangaben“ von der Stiftung Denkmalpflege Fördermittel in Höhe von 80 000 Euro „zu Unrecht gefordert und vertragswidrig erhalten“.

Doege vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem Fahrgestell, das als Grundlage für den historischen Wiederaufbau dient, entgegen der Behauptung des Vereins nicht um ein Denkmal handele. Demzufolge hätten die Fördergelder nicht ausgezahlt werden dürfen. Der Verein hatte die Vorwürfe von Doege stets zurück gewiesen und eine Einstweilige Verfügung gegen Doege beantragt. Nach dem gestrigen Gerichtsbeschluss darf Doege seine Behauptungen nunmehr nicht wiederholen. Das schriftliche Urteil wird noch zugestellt. Schon vor dem gestrigen Urteil hatte die Potsdamer Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen den Verein eingestellt, da es keine Anhaltspunkte für eine Straftat gebe. Die Staatsanwaltschaft berief sich dabei auf ein Gutachten eines Denkmalpflegers, der das Fahrgestell, das als Grundbaustein für den Wiederaufbau dient, doch als Denkmal eingestuft hatte. Ivo Köhler, Vorsitzender des Vereins Historische Straßenbahn, zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Wir können uns nun wieder dem Zweck unseres Vereins zuwenden – nämlich dem Wiederaufbau der historischen Bahn.“ Allerdings ist der Rechtsstreit noch nicht beendet. Im September wird es zu den Vorwürfen das Hauptsacheverfahren geben. Wie Doege gestern sagte, sehe er dem Ausgang des Verfahrens optimistisch entgegen. Köhler zeigte sich ebenfalls optimistisch. M. Erbach

M. Erbach

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })