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Landeshauptstadt: Straßenreinigung:Gebühr kommt

Die neue „Straßenreinigungsgebührensatzung“ hat eine wichtige Hürde genommen. Der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz empfahl sie mehrheitlich zur Annahme durch die Stadtverordnetenversammlung.

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Die neue „Straßenreinigungsgebührensatzung“ hat eine wichtige Hürde genommen. Der Ausschuss für Ordnung, Umwelt- und Gesundheitsschutz empfahl sie mehrheitlich zur Annahme durch die Stadtverordnetenversammlung. Danach wird eine Grund- und eine Leistungsgebühr auf der Grundlage der Grundstücksgröße erhoben. Stadtverordneter Ralf Jäkel (PDS) hatte vergeblich versucht, eine „Kappungsgrenze“ bei Gebührenerhöhungen im Vergleich zur bisherigen Satzung durchzubringen. Danach sollte die Gebühr auf maximal 200 Prozent im Vergleich zur bisherigen Gebühr gedeckelt werden. Beigeordnete Elona Müller machte jedoch klar, dass sich durch eine prozentuale Deckelung Härtefälle nicht ausschließen lassen. Sie stellte in Aussicht, dass bei auftretenden Härten im Einzelfall darüber entschieden werde, ob Stundungen erfolgen. G.S.

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