zum Hauptinhalt

Aus dem GERICHTSSAAL: Streifenwagen im Rausch ausgeräumt

Flüchtender wurde von der Polizei gestellt

Stand:

Aus dem GERICHTSSAALFlüchtender wurde von der Polizei gestellt Es scheint, als staune Sebastian S.* (29) nicht schlecht darüber, was er sich laut Anklage in der Nacht des 11. zum 12. November 2004 geleistet haben soll. „Ich kann mich nicht erinnern. Schließlich war Faschingsauftakt, und ich hatte eine Menge getrunken. Aber ausschließen kann ich es auch nicht“, räumt der Karnevalsfan auf Nachfrage der Vorsitzenden kleinlaut ein. Der Student – bislang vorbestraft wegen gefährlicher Körperverletzung, Sachbeschädigung, besonders schweren Diebstahls, Betruges sowie Unfallflucht – soll gegen 0.45 Uhr einen im Zentrum verschlossen abgestellten Funkstreifenwagen geknackt, aus diesem danach einen Rucksack mit persönlichen Sachen eines Beamten, eine Dienstjacke, Lasermessgerät, Taschenlampe, einen Unfallaufnahmekoffer, einen Fotoapparat mit Tasche und Blitzlicht sowie einen Klappspaten gestohlen haben. „Das ist eine Menge Zeug. Wo soll ich das denn gelassen haben?“, fragt Sebastian S. „Wenn ich die Sachen geklaut hätte, dann müssten sie doch bei mir gefunden worden sein.“ Er habe in jener Nacht mit Bekannten gefeiert und irgendwann den Überblick verloren. Eines jedoch wisse er sicher: „Ich kann schon in nüchternem Zustand kein Auto aufbrechen, geschweige denn betrunken. Außerdem hatte ich eine verbundene Hand.“ „Ich glaube Ihnen nicht. Am Streifenwagen sind Ihre Fingerspuren gefunden worden“, wirft die Richterin ein, lässt dann den ersten Zeugen aufrufen. Der Polizeibeamte Michael M.* (51) erinnert sich: „Wir hatten gerade Pause in der Wache gemacht, als mein Kollege ein Geräusch hörte.“ Unverzüglich sei man ins Freie gestürmt, habe eine flüchtende Person gesehen. „Der Mann hatte unsere Sachen bei sich. Die verlor er unterwegs.“ Bevor es dem Verdächtigen gelang, über einen Zaun zu springen, habe er ihn festgehalten und ihm Handschellen angelegt. Danach sei der vermeintliche Dieb zur Blutprobe gebracht worden. Ergebnis: 2,03 Promille. „Und der Streifenwagen war wirklich verschlossen?“, vergewissert sich der Staatsanwalt. Der Beamte zögert. „Ich war Beifahrer an diesem Tag. Mein Kollege war als Fahrer für die Sicherheit verantwortlich.“ Wolfgang W.* (53) von der Spurensicherung betont: „Es ist mit hoher Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Tat nicht verschlossen war.“ Er habe Fingerabdrücke des Angeklagten an der Karosserie gefunden. „An den entwendeten und inzwischen sichergestellten Gegenständen ließen sich wegen ihrer Oberflächenbeschaffenheit keine Spuren sichern.“ Sebastian S. – durch die Zeugenaussagen überführt – wird wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 10 Euro verurteilt. (*Namen geändert.) Hoga

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
console.debug({ userId: "", verifiedBot: "false", botCategory: "" })