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Aus dem Gerichtssaal: Streit mit Prostituierter um Bezahlung

Weil er nicht vor Gericht erschien, wurde der Angeklagte zu einer Geldstrafevon 400 Euro verurteilt.

Stand:

So hatte sich Norman N.* seinen Besuch bei Anna-Lena* nicht vorgestellt. Statt von der Prostituierten verwöhnt zu werden, geriet er am 2. Mai 2013 mit der Dame in einen heftigen Streit um die Bezahlung. Als er das Etablissement in der Heinrich-von-Kleist-Straße verlassen wollte, soll der vermeintliche Zuhälter Boris B.* (30) aufgetaucht sein, Norman N. den Ausgang versperrt und eine Aufwandsentschädigung von 50 Euro verlangt haben. Um seiner Forderung Nachdruck zu verleihen, soll der in Berlin wohnende Bulgare den Besucher ins Wohnzimmer geschubst, ihm sodann einen Schlag gegen den Kopf versetzt haben. Norman N. geriet in Panik. Schließlich soll es ihm gelungen sein, aus der Wohnung zu fliehen und die Polizei um Hilfe zu rufen.

Am Donnerstag sollte Boris B. die Quittung für sein Tun erhalten. Doch der Platz auf der Anklagebank blieb leer. „Wir müssen eine Viertelstunde warten. Wenn der Angeklagte bis dahin nicht erscheint, wird ein Strafbefehl erlassen. Das ist eine schriftliche Verurteilung“, erklärte die Amtsrichterin der Schülergruppe im Zuschauerraum, die den Prozess beobachten wollte. Hoffnungsvolle Blicke der Jugendlichen zur Tür halfen nichts. Nach 15 Minuten erging ein Strafbefehl über 400 Euro. „Jetzt hat der Angeklagte zwei Wochen Zeit, Einspruch gegen diese Geldstrafe einzulegen. Tut er dies, gibt es eine neue Verhandlung“, so die Richterin.

Dann hatten die Schüler doch noch Glück. Als Nächstes war ein beschleunigtes Verfahren angesetzt. Melanie M.* (24) – gepflegt, geschieden, zweifache Mutter – musste sich wegen Ladendiebstahls verantworten. Die Staatsanwaltschaft warf ihr vor, am 13. November vorigen Jahres im „Real“-Supermarkt Waren im Gesamtwert von 28,90 Euro in eine am Kinderwagen hängende Tasche gesteckt zu haben. Melanie M. machte schon einmal lange Finger. Das Verfahren wurde eingestellt. Auch diesmal kam die Alleinerziehende mit einer Verfahrenseinstellung davon – allerdings zum letzten Mal, wie die Vorsitzende ausdrücklich betonte. Sobald die Potsdamerin 150 Euro an die Staatskasse gezahlt hat, wird der Aktendeckel zugeklappt.

„Das war blöd“, räumte Melanie M. vor Gericht ein. „Damals war das Geld knapp. Mein älterer Sohn wollte unbedingt ein Fensterbild haben.“ Außer diesem habe sie noch Lebensmittel gestohlen. Vom Supermarkt sei sie bereits mit 50 Euro „Fangprämie“ und einem einjährigen Hausverbot sanktioniert worden.

„Wie sehen Ihre finanziellen Verhältnisse jetzt aus?“, fragte die Vorsitzende. „Bekommen Sie Unterhalt vom Kindsvater?“ Der Unterhalt käme vorläufig noch von der Vorschusskasse des Jugendamtes, sagte Melanie M. Ab 1. April habe sie Arbeit als Außendienst-Mitarbeiterin. Damit käme sie mit ihren Kindern dann schon über die Runden. (*Namen geändert.) (Hoga)

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