Landeshauptstadt: Streit um Denkmal-Abschreibungen geht weiter
Bauherren müssen Wirtschaftlichkeitsnachweis erbringen / Konflikt um Status von Kasernengebäuden
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Stadt und Land streiten weiter um die Rechtmäßigkeit der von Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne) pauschal gewährten Denkmalschutz-Abschreibungen. Uneins ist man in der Frage, ob Investoren, die denkmalgeschützte Kasernen zu Wohnhäusern umnutzen, für deren Dachgeschossausbau zu Wohnzwecken ein Wirtschaftlichkeitsgutachten vorlegen müssen oder nicht.
Das Kulturministerium ist der Auffassung, sie müssen. Für denkmalgeschützte Kasernen gälte dasselbe Prinzip wie für denkmalgeschützte Wohnhäuser, deren Dachgeschoss zu Wohnzwecken ausgebaut wird, sagte Ministeriumssprecher Hans-Georg Moek den PNN. Für solche Wohnhäuser habe das Land mit der Stadt vereinbart, dass Bauherren nachweisen müssen, dass der Ausbau der Dachgeschosse wirtschaftlich erforderlich ist. Nur dann können sie in den Genuss der steuerlichen Abschreibung kommen.
Diese Vereinbarung ist eine Niederlage für Baudezernent Matthias Klipp (Bündnisgrüne). Er hatte wie berichtet in einer Dienstanweisung vom 22. Oktober 2009 den Ausbau von Dachgeschossen zu Wohnraum in Denkmalen pauschal als abschreibungswürdig erklärt. Diese Praxis wurde vom in Brandenburg für Denkmalschutz zuständigen Kulturministerium beanstandet, weil Denkmalschutz-Steuervorteile generell auf Maßnahmen beschränkt sind, die zum Erhalt des Denkmals nötig sind und nicht der reinen Wohnraumbeschaffung dienen. Nach der Beanstandung durch das Land mussten bereits erteilte Bescheide zurückgezogen werden und lagen auf Eis.
Nunmehr müssen die Investoren den Wirtschaftlichkeitsnachweis nachreichen, finanzielle Nachteile sollen ihnen daraus aber nicht entstehen. Die Regelung gilt laut Moek zunächst bis Anfang 2012, danach werde neu verhandelt.
Ob der Wirtschaftlichkeitsnachweis auch für Kasernen gilt, darüber bestehe mit der Stadt noch „Klärungsbedarf“, sagte Moek. Das Rathaus teilte gestern mit, für einen solchen Nachweis gebe es „keine Rechtsgrundlage“. Werde etwa eine Fabrik oder eine Lagerhalle zu Wohnzwecken umgebaut, müssten Steuervergünstigungen gewährt werden, wenn diese Umnutzung erforderlich sei, um den Umbau wirtschaftlich sinnvoll zu machen. Gleiches müsse auch für Kasernen gelten, argumentiert die Stadt. pee
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