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Landeshauptstadt: Streit um Fassade in Potsdam-West

Carl-von-Ossietzky-Straße 9/10: Bürgerverein fürchtet Beeinträchtigung der historischen Umgebung

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Carl-von-Ossietzky-Straße 9/10: Bürgerverein fürchtet Beeinträchtigung der historischen Umgebung Brandenburger Vorstadt – Die Fassade eines Hauses in der Carl-von-Ossietzky-Straße ist dem Bauausschuss so wichtig, dass er es zum Gegenstand eines Disputes in seiner Sitzung am Dienstagabend machte. Es geht um die neu zu bauenden Häuser Nummer 9 und 10, aber es geht auch um den schon vorhandenen benachbarten Neubau. Der nämlich hebt sich durch seine dunkelbraune Klinkerfassade, die Fenstergliederung, die gelblichen Türen und das Metalldach wie ein Fremdkörper von der Umgebung ab. Diese besteht aus verputzten und mit Stuck versehenen Bauten aus dem Anfang des vergangenen Jahrhunderts. „Wir erleben es immer wieder, dass Teilnehmer von Stadtführungen entsetzt fragen: Wer hat denn das genehmigt“ - berichtet Manfred Menning, Vorsitzender des Bürgervereins in der Brandenburger Vorstadt. Der Berliner Architekt Ulrich Müller legt Wert auf die Feststellung, dass sein Büro für den vermeintlichen Stilbruch nicht verantwortlich sei und versichert, dass mit den neuen Gebäuden eine ähnliche Wirkung vermieden werden solle. Wie der Fachbereichsleiter für Stadtplanung Andreas Goetzmann berichtet, habe es Abstimmungen mit dem Architekten in diesem Sinne gegeben. Goetzmann zeigt Bilder, auf denen der nun verputzte Lückenbau zweigeteilt ist, aber im Wesentlichen dem Geschossaufbau und der Dachgestaltung des kritisierten Bestandsgebäudes folgt. „Die nicht passenden Geschosshöhen werden weiter geführt, ebenso das unpassende Dach“, kommentiert Menning das Ergebnis. „Ich bin enttäuscht“. „Welchen Einfluss kann die Verwaltung überhaupt auf die Fassadengestaltung nehmen?“ – fragt Stadtverordneter Peter Lehmann (CDU) und nennt ein nach seiner Ansicht negatives Beispiel aus dem Musikerviertel, bei dem ebenfalls keine Möglichkeit der Einflussnahme bestand. Goetzmann sieht jedoch durchaus Einflussmöglichkeiten, denn nach Paragraph 172 der Erhaltungssatzung, die für die Brandenburger Vorstadt Rechtskraft habe, dürfe ein Neubau nicht „die schützenswerte Eigenart bestehender Gebäude beeinträchtigen“. Und genau diese Gefahr sieht Menning. Und in diesem Sinne wolle die Verwaltung die Genehmigung prüfen. Günter Schenke

Günter Schenke

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