Landeshauptstadt: Streit um Mauerfolgekosten
Sechs Potsdamer Grundstücksbesitzer klagen gegen städtische Zahlungsforderungen für Straßenbeiträge
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Babelsberg – Babette Reimers ist verärgert. Im Sommer 2007 erhielt sie von der Stadt Potsdam die Aufforderung, rund 3300 Euro für die Erneuerung der Straße vor ihrer Haustür zu zahlen. Doch es ging nicht um den herkömmlichen Verschleiß durch Autos oder Fußgänger. Es ging um die Mauer, die einst auch zwischen Potsdam und West-Berlin stand und direkt vor Reimers Grundstück entlangführte: „Es ist nicht richtig, dass die Stadt so tut, als wäre das eine normale kommunale Straße gewesen“, kritisiert sie. Schließlich sei durch die heute so normal wirkende Straße einst die Grenze zwischen Ost und West verlaufen.
Die Anlieger der Potsdamer Rote-Kreuz-Straße sollen für die Folgekosten, die durch den Abriss des ehemaligen Grenzstreifens entstanden sind, aufkommen. Nun wehren sich sechs Betroffene und klagen gemeinsam beim Potsdamer Verwaltungsgericht gegen die geforderten Beiträge von insgesamt rund 31 000 Euro. „Das ist kein Fall von einer Kommunalabgabe“, sagt der Anwalt der Kläger, Wilfried Ballaschk. Die Straße sei damals beseitigt worden, um die Mauer zu errichten. Als diese fiel, blieb von dem einstigen Pflaster nichts übrig. „Die Straßenbausatzung der Stadt Potsdam regelt lediglich, dass Anlieger bei bestimmungsmäßigem Gebrauch für die Wiederherstellung herangezogen werden könnten“, fügt Ballaschk hinzu. Die hier anfallenden Kosten seien ein Fall für den Bund.
Doch die Stadt beruft sich auf das Kommunalabgabengesetz des Landes und verweist auf die Straßenbausatzung. Diese sei rückwirkend in Kraft getreten. Die Satzung regele unter anderem die Höhe des geforderten Betrags. Dieser richte sich nach der Fläche des Grundstücks. Einen ähnlichen Fall habe es aber bislang noch nicht gegeben.
Jörg Franke etwa bewohnt ein größeres Eckgrundstück. Von ihm wolle die Stadt ungefähr 6000 Euro kassieren. „Wir haben uns damals mit den Zuständigen in Verbindung gesetzt und wollten miteinander reden. Doch die haben auf stur gestellt“, erinnert er sich. Deshalb wurde im Oktober 2007 Klage eingereicht. Für Franke gehe es nicht nur ums Geld. „Das ist so eine unmögliche Geschichte, es geht um unser Recht.“ Dieser Auffassung ist auch Anwalt Ballaschk: „Hier wird versucht, Kosten auf die Bürger abzuwälzen, die üblicherweise solidarisch von der Gesamtheit getragen werden“, erklärt er. Auch Potsdam hätte nach der Wiedervereinigung vom Bund Mittel erhalten, um solche Schäden zu beseitigen. Die Stadt beharrt jedoch weiter darauf, dass die Besitzer die Kosten tragen müssen.
Die Anwohner erheben zudem den Vorwurf, bei Gesprächen nicht ausreichend informiert worden zu sein. „Es gab gezielte Nachfragen von uns, aber keiner hat uns gesagt, dass wir das zahlen müssen“, klagt Reimers. Zudem sei verwirrend, dass der Gehweg der Straße ohne eine Forderung der Stadt erneuert wurde. Das muss nun das Verwaltungsgericht klären. Noch gibt es keinen Verhandlungstermin. Die Anlieger haben sich bereits auf eine längere Wartezeit eingestellt. Carolin Bauer
Carolin Bauer
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