Landeshauptstadt: Streit um Status der Potsdamer Kleingärten Bornimer müssen bereits zehnfache Pacht zahlen
Bornim - Der idyllisch am Bornimer Pannenberg gelegene Kleingartenverein bleibt weiter unter dem schützenden Dach des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde (VGS). Diesen Mehrheitsbeschluss fasste die VGS-Jahresversammlung.
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Bornim - Der idyllisch am Bornimer Pannenberg gelegene Kleingartenverein bleibt weiter unter dem schützenden Dach des Kreisverbandes der Garten- und Siedlerfreunde (VGS). Diesen Mehrheitsbeschluss fasste die VGS-Jahresversammlung. Vorausgegangen war eine kontroverse Diskussion über die mehr als 10 000 Euro Pachtschulden gegenüber dem Verband, die dem Verein im Revisionsbericht angekreidet wurden. Die Pächter der 19 Gärten, in der Mehrzahl Rentner und auch einige Arbeitslose, blieben die Summe jedoch nicht böswillig schuldig. Der Verein hat seinen Status als Kleingartensparte verloren. Dafür sorgte der private Bodeneigentümer in einem Prozess vor dem Amtsgericht. Der Richter gab der Klage statt, wonach der Sparte die für eine Kleingartenanlage typischen Gemeinschaftseinrichtungen fehlen. Auch entsprechen die teils mehr als 24 Quadratmeter großen, mit Elektroenergie und Trinkwasser ausgestatteten Bungalows und Lauben nicht den Vorschriften des Bundeskleingartengesetzes. Dieses Urteil wurde in zweiter Instanz bestätigt. Die finanziellen Folgen sind fatal: In der nunmehr als Wochenendsiedlung eingestuften Anlage bezahlen die Nutzer je Quadratmeter 1,25 Euro im Jahr, das Zehnfache der bisherigen Kleingartenpacht. Dadurch kommen jährlich mehr als 400 Euro zusammen, die nicht jedes Mitglied aufbringen kann. In der Kreisversammlung forderten mehrere Redner teils in harschem Ton die umgehende Klärung des Problems. Wenn der Verein nicht zahlen könne, solle er aufgeben und aus dem Kleingärtnerverband ausscheiden. Doch die „Pannenberger“ kämpfen um ihre Gärten, die sie meist seit Jahrzehnten bewirtschaften, und haben inzwischen Geld zusammengekratzt, um die Rückstände abzubauen. Formaljuristisch wären sie dazu nicht gezwungen gewesen. Sie hätten auf der mit dem Kreisverband als Zwischenpächter vereinbarten geringen Kleingartenpacht bestehen und ihm damit finanziell den Schwarzen Peter zuschieben können. Dass sie dies nicht taten, spricht nach Meinung vieler für hohes Verantwortungsbewusstsein und moralische Integrität. Diese Erläuterungen durch VGS-Kreisgeschäftsführer Friedrich Niehaus und den Vereinsvorsitzenden Bernd Karl Vogel führten schließlich zum für die Pannenberg-Sparte positiven Mehrheitsbeschluss. Allerdings wurde die Frage gestellt, worauf sich das Gerichtsurteil gegen den Verein begründet, wo doch in den deutschen Einigungsverhandlungen für bereits in der DDR-Zeit errichtete Anlagen, auch mit nicht dem Bundeskleingartengesetz entsprechenden Komfortlauben von mehr als 24 Quadratmeter Grundfläche, Bestandsschutz vereinbart wurde. Dieser Bestandsschutz bestehe weiter, erklärte dazu VGS-Vertragsanwalt Dr. Uwe W. Kärsten. Er schließe aber nicht aus, dass die Bodeneigentümer den Kleingartencharakter anfechten, um eine höhere Pacht herauszuschlagen. Der Anwalt vermied für das Pannenberg-Urteil den Begriff „Präzedenzfall“, ließ aber keinen Zweifel daran, dass nahezu alle Potsdamer Kleingartenanlagen auf einem höheren als dem gesetzlich vorgegebenen „archaischen Niveau ohne Strom und fließendes Wasser“ genutzt werden. Damit scheinen weitere Eigentümerklagen vorprogrammiert. Anderenorts laufen sie bereits, und in der Rechtsprechung besteht laut Kärsten die Tendenz, diesen Klagen stattzugeben. Erhart Hohenstein
Erhart Hohenstein
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