Aus dem GERICHTSSAAL: Stress mit Zeitungswerbern
Angeklagter entschuldigte sich/ 500 Euro Buße
Stand:
Mit vollem Engagement warben Simon B. (29) und Clemens N. (34) im Frühjahr vorigen Jahres in der Brandenburger Straße für eine Berliner Tageszeitung. Das Geschäft lief gut, und die beiden jungen Männer platzierten ihre für interessierte Passanten kostenlosen Blätter auf einer Bank vor dem Kaufhaus H&M, bei Regen und Wind auch mal direkt im Eingangsbereich des Geschäfts. Das störte die Mitarbeiter, kam es doch vor, dass übrig gebliebene Exemplare durch eine Böe mehr als einmal ins Innere des Ladens geweht wurden, den angestrebten Eindruck von Ordnung und Sauberkeit empfindlich störten. Am 5. April 2005 reichte es Antje G. (32) dann offenbar. Die Abteilungsleiterin kam wegen der Vorfälle in der Vergangenheit schon „leicht angesäuert“ an ihrem Arbeitsplatz an, forderte sodann die beiden Herren auf, ihren „Unrat“ am Feierabend wieder mitzunehmen. Daraufhin soll einer der Zeitungswerber die wenig schmeichelhafte Äußerung „Du Schlampe, geh wieder in deinen Scheiß-Laden und lass uns in Ruhe!“ von sich gegeben haben. Antje G. erstattete Anzeige. Justitias Mühlen begannen zu mahlen.
Jetzt mussten sich Simon B. und Clemens N. wegen Beleidigung vor dem Amtsgericht verantworten. Und - um es vorweg zu nehmen – ersterer verließ die Verhandlung als unbescholtener Bürger. „Dieser junge Mann ist mir nicht dumm gekommen. Er war gerade mit einem Kunden beschäftigt, als ich seinen Kollegen Clemens N. ansprach“, erinnerte sich die Abteilungsleiterin im Zeugenstand. Er sei es gewesen, der den Eingangsbereich von H&M trotz Hausverbots mit Paketen von Werbeexemplaren versperrt habe. Er habe sich ihr gegenüber auch so ungebührlich geäußert, wie in der Anklageschrift aufgelistet. „Wir hätten den Herren ja einen Müllsack zur Verfügung gestellt, damit sie ihre überzähligen Exemplare am Abend entsorgen können“, so die Zeugin.
So sei das nicht gewesen, entgegnete Clemens N. „Ich sprach die junge Frau an, ob sie nicht auch Lust habe, die Zeitung probe zu lesen. Da antwortete sie, ich solle mir einen anderen Job suchen. Es sei sowieso illegal, was ich hier mache.“ Antje G. erwiderte: „Ich war vielleicht nicht ganz so höflich, wie ich es sein sollte. Aber mir lag daran, den Eingang des Hauses freizuhalten.“ „Ich gelobe Besserung“, ließ Clemens N. nun verlauten. Dann entschuldigte er sich bei der Zeugin. „Kann sein, dass gewisse Worte gefallen sind“, räumte er ein. „An den genauen Inhalt kann ich mich allerdings nicht mehr erinnern.“ Das Gericht fand, ein Urteil sei nicht nötig. Allerdings muss Clemens N. eine Geldbuße von 500 Euro an die Staatskasse zahlen. Hoga
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