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Aus dem GERICHTSSAAL: Stressiger Hausbau

Bauleiter wegen Betruges auf Bewährung verurteilt

Stand:

„Dann ist die Internetplattform My Hammer das Gegenstück zu Ebay. Dort bekommt bekanntlich derjenige den Zuschlag, der das höchste Angebot abgibt. My Hammer favorisiert den niedrigsten Anbieter“, konstatierte Amtsrichterin Waltraud Heep. „Aber für 20 000 Euro waren derartige Leistungen nicht zu erbringen.“ Für diesen Dumpingpreis bot Bauleiter Alex A.* (45) im November 2008 dem Bauherrn Matthias M.* an, Innenputz, Estrich und Außendämmung seines Hauses im Umland erstellen zu lassen. Damals wohnte Matthias M. noch in seiner Potsdamer Mietwohnung, die er zum geplanten Einzugstermin in die eigenen vier Wände gekündigt hatte. Doch statt Qualität gab es Pfusch und Differenzen mit den Subunternehmern. Ihr Vertrag wurde gekündigt. Schließlich drängte die Zeit. Der daraufhin beauftragte neue Subunternehmer Henry H.* – er sollte die Außenfassade dämmen – sah keinen Cent der ihm zustehenden 14 200 Euro. Zum Schluss soll sich der Bauleiter gar nicht mehr auf der Baustelle sehen lassen haben.

Jetzt wurde Alex A. wegen Betruges zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der gelernte Maurer saß übrigens nicht zum ersten Mal auf der Anklagebank. Sein Vorstrafenregister ist ellenlang, umfasst Körperverletzungen, schweren Diebstahl, Nötigung, Freiheitsberaubung, unerlaubten Waffenbesitz, räuberische Erpressung, Steuerverkürzung, diverse Verkehrsdelikte und reihenweise Betrügereien. Den aktuellen Vorwurf bestritt der Angeklagte energisch, schob alle Schuld seinem Subunternehmer Henry H.* (49) in die Schuhe. Die Staatsanwaltschaft ging allerdings davon aus, Alex A. habe nie die Absicht gehabt, die erbrachten Leistungen zu bezahlen.

„Ich bin von dem Bauherrn entlassen worden. Zwei oder drei Tage, nachdem ich den Vertrag mit dem neuen Subunternehmer gemacht habe, hat er gesagt: Dein Part ist vorbei. Wir brauchen dich nicht mehr“, berichtete der Angeklagte. „Im Übrigen habe ich von dem Bauherrn kein Geld gekriegt. Wieso sollte ich dann den Subunternehmer bezahlen?“ „Ich habe bezahlt, aber bauabschnittsweise“, betonte Häuslebauer Matthias M. (41) im Zeugenstand. Der Bauleiter habe ihm gesagt, was er brauche. Er habe ihm dann den entsprechenden Betrag ausgehändigt, auch Geld für die Löhne. Schriftliches wurde nicht fixiert. Bis jetzt sei der Innenputz nicht komplett. Den Estrich habe er neu legen lassen müssen, so Matthias M.

„Bei dem Angebot von 20 000 Euro müssen doch bei Ihnen alle Alarmglocken geläutet haben“, wandte sich Richterin Heep an Matthias M. Dem Angeklagten gab sie mit auf den Weg: „Ihre Strafe kann mit einigen Bedenken zur Bewährung ausgesetzt werden. Ihre letzte einschlägige Tat liegt sieben Jahre zurück. (*Namen geändert.)Hoga

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