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Landeshauptstadt: Strittige Geschäfte

Werderaner KG will Gewerbesteuer 2006 erlassen bekommen – zu Unrecht, meint ihr Ex-Chef

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Werder (Havel) - Will sich die Fruchthandel Werder/Havel Entwicklungs und Verwaltungs-GmbH und Co. KG um die Zahlung von rund 125 000 Euro Gewerbesteuer drücken? Diesen Vorwurf erhebt zumindest Dieter Dörflinger. Als ehemaliger Geschäftsführer der „Werder Frucht Vermarktungs GmbH“ kenne er sich auch in der gemeinsamen KG gut aus, so Dörflinger gegenüber den PNN. Deshalb könne er deren Antrag beim Rathaus auf Erlass der Gewerbesteuer für das Jahr 2006 nicht ganz nachvollziehen. Die Geschichte ist etwas für Insider: Hintergrund sind die Turbulenzen, in die „Werder Frucht“ vor drei Jahren geraten war. Die „Frucht-Express Import-Export GmbH“ aus dem benachbarten Groß Kreutz sorgte seinerzeit mit einer kräftigen Finanzspritze für das Überleben, übernahm 75 Prozent der Geschäftsanteile von „Werder Frucht“ und stieg so auch in die KG ein.

„Werder Frucht“ war und ist Komplementärin der Fruchthandel KG, von der sie die Immobilien und Obstlager auf dem Glindower Firmengelände mietet. Die Frage, um die es geht: Ging es der KG seinerzeit ähnlich schlecht wie Werder Frucht? War sie gar ein Sanierungsfall? Nur dann wäre auch der Erlass der Gewerbesteuer gerechtfertigt, argumentiert Dieter Dörflinger. „Die KG hat in den letzten Jahren vor 2006 immer Gewinne und einen erheblichen Cash Flow erwirtschaftet“, sagt der Ex-Manager. Durch einen Teilverzicht der Berliner Volksbank auf einen Kredit über 2,5 Millionen Euro sei die Firma 2006 sogar noch lukrativer geworden, „sonst hätten die Eigentümer von Frucht Express, die Eheleute van Schoonhoven, danach nicht die anderen Kommanditisten ausgekauft.“ Der erlassene Kreditbetrag von 1,1 Millionen Euro habe sich positiv in der Bilanz niedergeschlagen – und sei zu versteuern, meint Dörflinger.

Frucht-Express-Geschäftsführer Gerrit van Schoonhoven spricht hingegen von einem „persönlichen Rachefeldzug“ Dörflingers, der „die Umstände seines Ausscheidens offenbar nicht verkraftet“ habe. „Die KG war seinerzeit mit über einer viertel Millionen Euro überschuldet und stand bereits unter Zwangsverwaltung.“ Die Bank habe einen Teil ihres Kredites erlassen, um überhaupt noch etwas Geld zu sehen. Zwar sei es richtig, dass die 1,1 Millionen einen „buchmäßigen Gewinn“ darstellten. „Weil aber nicht wirklich Geld dabei geflossen ist, handelt es sich ganz klar um einen Sanierungsgewinn, der nicht zu versteuern ist“, so van Schoonhoven. Dies sei ihm durch das Finanzamt per Bescheid vom April dieses Jahres „nach umfassender Prüfung“ auch bestätigt worden. „Somit ist der Billigkeitserlass der Gewerbesteuer ein formaler Vorgang.“

Dörflinger bleibt bei seiner Position und hat sich auch an den Bürgermeister von Werder und das Finanzamt gewandt. Die geltenden Regeln für einen Sanierungsfall seien nicht eingehalten, hat er nach Brandenburg (Havel) geschrieben: „Es gab keinen Sanierungsplan. Und Verzicht hat nur ein Gläubiger, die Berliner Volksbank, geübt.“ Henry Klix

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