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Aus dem GERICHTSSAAL: Strittiger Mouse-Wurf

Schläge mit der flachen Hand erwiesen / Geldstrafe für Asylbewerber

Stand:

Ein maskierter, dunkel gekleideter Mann stürmt in der Nacht des 3. Juni 2007 in das Zimmer der Chinesin Li L.* im Ausländerwohnheim am Lerchensteig. Er drückt sie am Hals zu Boden, befiehlt ihr zu schweigen. In einer Hand hält er ein Messer, mit der anderen verschließt er ihr den Mund. Sie kann den Angreifer schließlich abwehren. „Ich bat ihn, mir nichts zu tun und bot ihm Geld an. Dann gelang es mir, ein Fenster zu öffnen und laut um Hilfe zu rufen. Da ist er geflüchtet“, so die 50-Jährige im Zeugenstand. An der Stimme habe sie erkannt, dass es sich bei dem Täter um ihren Landsmann Xao X.* handelte.

„Das ist eine große Lüge“, kommentiert Xao X. (36) auf der Anklagebank. „Ich war nicht in ihrem Zimmer.“ Der wegen Diebstahls vorbestrafte Asylbewerber vermutet, Li L. wolle ihm eins auswischen, weil er in der Vergangenheit Streit mit ihrem Mann hatte. „Der hat im Heim keinen guten Ruf. Da können Sie eine Umfrage machen. 90 Prozent der Bewohner werden sagen, dass er krank ist. Er hatte schon fast mit jedem Stress oder eine Prügelei“, so Xao X.

„Sie sollen den Mann mehrfach ins Gesicht geschlagen, ihm gar eine Computermouse an den Kopf geworfen haben. Er hatte danach eine deutliche Beule“, entgegnet Amtsrichterin Constanze Rammoser-Bode. „Das war bloß eine kleine Reiberei. Erst haben wir uns beschimpft, dann ein bisschen geschubst“, relativiert der Angeklagte. „Kann sein, dass ich den Mann von Li L. dabei aus Versehen im Gesicht getroffen habe.“

„Der Angeklagte hat mich mit der flachen Hand auf den Kopf geschlagen. Ich floh in das Zimmer eines Vietnamesen. Da kam er hinterher und prügelte erneut auf mich ein. Dann warf er mir dessen Mouse an den Schädel“, berichtet der Kontrahent von Xao X. „Lautstarke Auseinandersetzungen, auch nachts, sind im Wohnheim keine Seltenheit“, schätzt ein als Zeuge geladener Wachmann ein. Am 3. Juni vorigen Jahres sei ihm „das ganze Theater allerdings zu bunt geworden“. Um 4.40 Uhr habe er die Polizei gerufen. Die Beamten entdeckten angetrocknetes Blut im Gesicht der Chinesin Li L., konnten keine Verletzung ausmachen. Blutspuren gab es auch vor ihrer Zimmertür. „Die Verständigung mit der Frau war sehr schlecht. Sie war äußerst aufgeregt und deutete immer die Geste des Messerstechens an“, erinnert sich eine Polizistin.

Ob der Angeklagte der Eindringling war, ist für das Gericht zweifelhaft. Fest steht: Xao X. hat seinen Landsmann mindestens zwei mal geschlagen. Der strittige Wurf mit der Computermouse fällt bei der Strafzumessung nicht sonderlich ins Gewicht. Das Urteil: 30 Tagessätze zu je sechs Euro wegen Körperverletzung. (*Namen geändert.) Hoga

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