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Landeshauptstadt: Student will Schadenersatz vom Gericht

Ein Endlosverfahren könnte für das Verwaltungsgericht Potsdam teuer werden: Erstmals verklagt ein Betroffener ein Gericht auf Schadenersatz, weil es auch nach Jahren keine Entscheidung in seinem Verfahren gab, teilte der Rechtsanwalt des Klägers, Clemens Vogelsberg, mit. Bereits im Sommer 2003 hatte ein Student vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gegen einen Bafög-Bescheid des Studentenwerks geklagt.

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Ein Endlosverfahren könnte für das Verwaltungsgericht Potsdam teuer werden: Erstmals verklagt ein Betroffener ein Gericht auf Schadenersatz, weil es auch nach Jahren keine Entscheidung in seinem Verfahren gab, teilte der Rechtsanwalt des Klägers, Clemens Vogelsberg, mit. Bereits im Sommer 2003 hatte ein Student vor dem Potsdamer Verwaltungsgericht gegen einen Bafög-Bescheid des Studentenwerks geklagt. Das Gericht hatte den Fall nicht bearbeitet, obwohl die Parteien bereits 2004 auf eine mündliche Verhandlung verzichtet hatten. Spätestens 20 Monate nach Klageerhebung hätte das Gericht entscheiden müssen, so der Kläger. Für die restlichen fünf Jahre Wartezeit verlangt er deshalb 6000 Euro Schadenersatz. Die Entscheidung trifft nun das brandenburgische Oberlandesgericht. Möglich ist die Klage nach dem am 3. Dezember in Kraft getretenen Gesetz über Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren. Hintergrund dieser Regelung waren Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, der das Fehlen einer solchen Regelung in Deutschland gerügt hatte. pst

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