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Landeshauptstadt: Studentin in Keller eingesperrt?

Gericht: Freiheitsberaubung nicht nachweisbar/Freispruch

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Gericht: Freiheitsberaubung nicht nachweisbar/Freispruch AUS DEM GERICHTSSAAL Von Gabriele Hohenstein Sperrte Alexander (29) seine ehemalige Mitbewohnerin Jamila (24) aus Rache im Keller ein, weil sie ihm angeblich seinen Videorekorder gestohlen hat? Und informierte die Studentin die Polizei als Retourkutsche über die vermeintliche Freiheitsberaubung, obwohl sich der unverschlossene Notausgang in unmittelbarer Nähe befand? Obwohl sie zwei Jahre in der Wohngemeinschaft in der Zeppelinstraße lebte, sei ihr dieser Ausgang nicht bekannt gewesen, beteuert Jamila im Zeugenstand. Sie habe den Keller stets durch die normale Eingangstür betreten und auch verlassen. Am 18. Dezember 2002 sei sie nach Potsdam gekommen, um nach ihrem Eigentum zu schauen, das noch in einem Bretterverschlag im Souterrain lagerte, so die Berlinerin. „Ich klingelte bei Alexander, aber der sagte, ich hätte hier nichts mehr zu suchen. Dann machte er die Tür zu.“ Da habe sie bei einem Nachbarn geschellt, der ihr freundlicherweise die Kellertür aufgeschlossen habe. Während sie nach ihren Sachen schaute, sei Alexander aufgetaucht, habe sie zur Schnecke gemacht, die Tür dann von außen abgesperrt. „Ganz sicher, dass es kein anderer war?“, vergewissert sich die Vorsitzende. Jarmila meint: „Dazu war die Zeit zwischen Streiten, Alexanders Rausgehen und dem Schlüssel-im-Schloss drehen zu kurz.“ Zum Glück habe sie ihr Handy dabei gehabt und konnte die Beamten alarmieren. „Als Jarmila erschien, saß ich mit zwei Kommilitonen über einer Projektarbeit, die am nächsten Tag abgegeben werden musste“, erinnert sich Alexander. Er habe der Ex-Bewohnerin erklärt, der Zeitraum sei ungünstig, sie solle ein anderes Mal wieder kommen. „Ich wollte einfach nicht, dass sie alleine da unten rumkramt.“ Wenig später habe ein Mitbewohner gefragt, was Jarmila im Keller mache. „Ich habe sie zur Rede gestellt und ihr noch viel Spaß beim Stöbern gewünscht“, berichtet der Architekt in spé. „Aber ich habe sie auf keinen Fall eingesperrt.“ Deshalb sei er sehr erstaunt gewesen, als ihm vier Polizisten auf die Bude rückten und ihn der Freiheitsberaubung bezichtigten. „Selbst wenn die Haupttür zu war, hätte Jarmila zum Notausgang rausgekonnt. Der ist durch ein entsprechendes Schild gekennzeichnet. Und den hätte sie auch kennen müssen“, ist sich der Student sicher. „Es mag sein, dass der Angeklagte die Tür abgeschlossen hat“, mutmaßt die Staatsanwältin. Allerdings sei davon auszugehen, dass Jarmila von dem Notausgang wusste. Freiheitsberaubung sei Alexander deshalb nicht nachzuweisen. Die Richterin ergänzt: „Ich gehe davon aus, dass der Angeklagte abgesperrt hat, um die Zeugin zu ärgern. Die hat aber Augen im Kopf und hätte den beleuchteten Ausgang – selbst wenn sie ihn vorher nicht kannte – entdecken müssen. Freispruch!“

Gabriele Hohenstein

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