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Ärger mit dem Verkehrsbetrieb in Potsdam: Studentinnen müssen trotz Ticket zahlen
Fahrkartenkontrolleure des Potsdamer Verkehrsbetriebs sollen bei zwei Studentinnen unrechtmäßig abgerechnet haben. Nun droht den beiden Frauen ein Gerichtsverfahren.
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Die beiden Studentinnen sind empört. Obwohl sie Ende Juli mit gültigem Ticket in einer Straßenbahn des Verkehrsbetriebs Potsdam (ViP) unterwegs waren, sollen sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro bezahlen. Nachdem die beiden Frauen Einspruch einlegten, folgte ein fast ein Monat langer Streit. Dieser dauert immer noch an: Inzwischen droht der ViP den Studentinnen mit einem Gerichtsverfahren.
Das Verhalten der Kontrolleure während der Fahrkartenkontrolle beschreibt Franziska Sickert, eine der beiden Betroffenen, als „stur, kompromisslos und nicht kommunikativ“ – obwohl die beiden nach eigenen Angaben ohne Weiteres ihr Semesterticket vorlegten. Die Fahrkartenkontrolleure hätten ihnen gegenüber keine Begründung genannt, wieso sie ein erhöhtes Beförderungsentgelt zahlen sollen. Nachdem die beiden Studentinnen Einspruch gegen die 60 Euro teure Strafzahlung eingelegt hatten, suchten sie mehrfach Kundenzentren des ViP auf, versuchten auch, das Problem per E-Mail zu klären.
ViP verringerte Forderung auf sieben Euro
Am Ende der Odyssee gestand ihnen der Verkehrsbetrieb – weil sie im Kundenbüro ein für den Tag der Kontrolle gültiges Ticket vorlegten – eine Verringerung der erhöhten Fahrtkosten auf sieben Euro zu. Ganz aufheben will der ViP die Strafe nicht. „Uns wurde unterstellt, wir konnten den Fahrausweis bei der Kontrolle nicht vorlegen“, so Sickert. Weil die beiden Freundinnen ihr gültiges Semesterticket jedoch vorgezeigt hatten, legten sie nun erneut Widerspruch ein. Ihr Ziel: Sie wollen gar nichts zahlen, so Sickert gegenüber den PNN. „Meine Freundin und ich wurden beschuldigt schwarzgefahren zu sein, obwohl wir zahlende Kunden des ViP sind und dies nachweisen konnten.“
Anfang der vergangenen Woche nun erhielten die Studentinnen ein Mahnschreiben, sie sollten innerhalb von zehn Tagen die sieben Euro zuzüglich fünf Euro Mahngebühren zahlen, andernfalls würde ein Anwalt mit dem Fall beauftragt. Eine ViP-Mitarbeiterin habe sie „inständig“ gebeten, die zwölf Euro zu zahlen, ansonsten werde ein Inkassobüro kontaktiert, der Fall gehe vor Gericht und es folge ein Schufa-Eintrag, so Sickert.
Studententickets sind häufig nicht gut lesbar
Ob sich die Fahrkartenkontrolle tatsächlich wie von den Studentinnen geschildert zugetragen hat, wollte ViP-Sprecher Stefan Klotz am vergangenen Dienstag nicht bestätigen. Zu dem konkreten Fall könne man sich nicht äußern, sagte Klotz. Er gehe aber davon aus, dass das auf den Studentenausweis aufgedruckte Semesterticket nicht leserlich gewesen ist – das komme häufiger vor. „Da dieser sich augenscheinlich schnell abnutzt, besteht die Notwendigkeit, diesen in regelmäßigen Abständen zu erneuern“, so Klotz weiter. Das sei an den entsprechenden Hochschulstellen möglich. Mit der Hochschulverwaltung steht der ViP Klotz zufolge bereits in Kontakt, um mögliche Lösungsstrategien zu entwickeln.
Mit der Fahrkartenkontrolle in den Fahrzeugen des Potsdamer Verkehrsbetriebs ist seit Jahresbeginn das Sicherheitsunterhemen GSE Protect beauftragt. Täglich seien nach Angaben des ViP-Sprechers acht Mitarbeiter im Einsatz, sowohl in Zivil- als auch in Dienstkleidung. Bevor die GSE-Angestellten als Kontrolleure aktiv werden können, müssten diese an einer 14-tägigen Schulung teilnehmen, sagte Klotz. Diese Schulungen beinhalteten neben den tariflichen Themen und dem Umgang mit der Kontrolltechnik auch Deeskalations- und Kommunikationstrainings. Klotz sagte außerdem, „dass zu einem Konflikt immer zwei Personen gehören und nicht alle Fahrgäste gegenüber den Kontrolleuren so auftreten, wie sie es selbst von anderen erwarten“.
Etwa 20 Fälle landen jährlich vor Gericht
Im laufenden Jahr sind laut ViP bereits 3463 Fahrgäste in Fahrzeugen des Unternehmens beim Schwarzfahren erwischt worden. Im gesamten Vorjahr waren es 5800. Etwa 240 Fahrgäste hätten in diesem Jahr Widerspruch gegen die Forderung des erhöhten Beförderungsentgelts eingelegt. Die Studentin Sickert sagte den PNN, dass sich einer ViP-Mitarbeiterin zufolge insbesondere zu Semesterbeginn lange Schlangen vor den ViP-Kundenzentren bildeten – „weil die Kontrolleure nicht kulant sind“. „Wenn ein berechtigter Einspruch, wie zum Beispiel bei einer defekten VBB-fahrCard, vorliegt, wird der Vorfall komplett niedergeschlagen“, sagte Klotz. Vor Gericht landen nach Angaben des ViP-Sprechers rund 20 Fälle im Jahr. René Garzke
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