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Homepage: Studierende fürchten um Rückmeldung Uni: Verlängerung nach Beratung möglich

Der Studierendenausschuss der Universität Potsdam (AStA) wirft der Leitung der Hochschule Rechtsbruch vor. Laut AStA würde derzeit über 600 Studierenden ein reguläres Rückmeldeverfahren verweigert.

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Der Studierendenausschuss der Universität Potsdam (AStA) wirft der Leitung der Hochschule Rechtsbruch vor. Laut AStA würde derzeit über 600 Studierenden ein reguläres Rückmeldeverfahren verweigert. „Die Studierenden haben bisher nicht wie üblich die Rückmeldeunterlagen mit der Zahlungsaufforderung für die Rückmeldegebühren für das kommende Sommersemester erhalten“, so Daniel Sittler vom AStA. Betroffen seien Studierende der auslaufenden Studiengänge Diplom, Magister und Staatsexamen. Für den AStA stelle dieses Vorgehen einen Rechtsbruch dar. „Für die Verweigerung der ordnungsgemäßen Durchführung der Rückmeldung existiert aus unserer Sicht keinerlei rechtliche Grundlage“, so Sittler. Der AStA empfehle deshalb allen betroffenen Studierenden auf ihre ordnungsgemäße Rückmeldung zu bestehen.

Die Leitung der Universität wies die Vorwürfe des AStAs als unzutreffend zurück. „Alle betroffenen Studierenden, für die zum Sommersemester eine Rückmeldesperre eingetragen wurde, sind darüber mehrfach informiert worden und werden aktuell noch einmal darüber informiert, unter welchen Bedingungen sie sich noch für das Sommersemester zurückmelden können“, erklärte Uni-Sprecherin Birgit Mangelsdorf. Es sei zudem falsch, dass alle Studierenden mit einer Rückmeldesperre exmatrikuliert werden. „Mit dieser Konsequenz müssen die rechnen, die die Bedingungen für eine Rückmeldung bis zum 31. März nicht erfüllen“, so Mangelsdorf.

Den Studierenden sei schriftlich mitgeteilt worden, dass die Neufassung der Ordnung für die Einstellung und Aufhebung von Studiengängen an der Universität Potsdam vom 28.09.2011 die Möglichkeit eröffnet, die Frist für die Erbringung von Prüfungsleistungen individuell um maximal vier Semester zu verlängern. Voraussetzung dafür sei eine Beratung durch den zuständigen Prüfungsausschuss, die einen ein individueller Prüfungsplan zum Ergebnis hat. Wenn die Zustimmung des Prüfungsausschusses über die Fristverlängerung im Studierendensekretariat vorgelegt werde, würden die Studierenden die Rückmeldeinformationen für das Sommersemester 2012 erhalten.

„Es wird sichergestellt, dass alle Studierenden, die bis zum Ablauf des Semesters am 31. März eine Verlängerung der Frist für die Erbringung von Prüfungsleistungen erhalten haben, auch nach dem eigentlichen Rückmeldetermin – 15. Februar – noch zum Sommersemester 2012 rückgemeldet werden“, so Mangelsdorf. Kix

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