Aus dem GERICHTSSAAL: Sturz durch nachlässige Absperrung Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt
Warum Sabine S.* am 4.
Stand:
Warum Sabine S.* am 4. August 2005 direkt durch die offensichtlich nicht ordentlich abgesperrte Baustelle in der Newton–/Ecke Galileistraße marschierte, wobei sie stürzte und sich eine komplizierte Knieverletzung zuzog, spielte im Prozess keine Rolle. Wichtig war vielmehr: Wer war für die Absicherung des Terrains verantwortlich, das damals mit neuen Gehwegplatten versehen wurde? Zwei Tage lang verhandelte das Amtsgericht unter Vorsitz von Wolfgang Peters gegen Martin M.* (24) wegen fahrlässiger Körperverletzung. Gestern wurde das Verfahren gegen den Steinsetzer wegen geringer Schuld eingestellt.
Martin M. hatte am ersten Verhandlungstag bestritten, einen speziellen Auftrag zur Absicherung der Baustelle gehabt zu haben, die Stück für Stück weiter rückte. „Für die Sicherheit war der Bauleiter verantwortlich“, betonte der Potsdamer. Als Zeugen geladene Kollegen, mit denen Martin M. damals zusammen arbeitete, erklärten, Martin M. sei auf Grund seiner Qualifikation zwar Ansprechpartner für fachliche Belange gewesen. Die Absperrung der Baustelle sei aus ihrer Sicht Sache des Bauleiters gewesen, der täglich vorbeigeschaut habe. (PNN berichteten).
Also lud das Gericht zum gestrigen zweiten Prozesstag den Bauleiter – und zur Sicherheit auch gleich noch den geschäftsführenden Gesellschafter – der betreffenden Firma in den Zeugenstand. Letzterer versicherte: „Martin M. als angehender Polier war der Verantwortliche für die Stern-Baustelle.“ Als solcher habe er auch für deren Sicherung den Hut auf gehabt. Er sei vom Bauleiter extra eingewiesen worden.
„Ich hatte damals mehrere Baustellen zu betreuen. Deshalb habe ich die Verantwortung an Martin M. delegiert. Er war am besten qualifiziert und mein direkter Ansprechpartner vor Ort“, erzählte Bauleiter Rolf R.* (35). Schriftlich habe er das seinem jungen Kollegen allerdings nicht gegeben. „Das ist in unserer kleinen Firma nicht üblich. Im Bürocontainer hing allerdings ein Plan, wie die Absicherung der Baustelle auszusehen hat. Den haben sich alle Kollegen angesehen und unterschrieben“, so der Bauleiter. Als Verantwortlicher und angehender Polier habe Martin M. dafür sorgen müssen, dass die Baustelle nicht nur nach Feierabend, sondern auch tagsüber mit Bauzaunfeldern abgesperrt ist.
„Wäre ich angehender Polier gewesen, hätte ich das auf meinem Gehaltsstreifen ja irgendwann einmal sehen müssen“, entgegnete der Angeklagte. „Ich hatte einen befristeten Arbeitsvertrag über ein Jahr, und zwar als ganz normaler Facharbeiter.“ (*Namen geändert.) Hoga
- showPaywall:
- false
- isSubscriber:
- false
- isPaid: